Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0343Ausgegeben am 03.01.2018
Eing. Dat. 02.01.2018
Parkplätze für Car-Sharing und E-Fahrzeuge auf Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.01.2018
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei den großen Wohnungsbaugesellschaften in Offenbach, insbesondere GBO und Nassauische Heimstätte, anzuregen, auf Parkplätzen ihrer Liegenschaften privilegiertes Parken für Carsharing sowie für E-Fahrzeuge mit Lademöglichkeiten einzurichten.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu differenzierten und kombinierten Mobilitätsangeboten bekannt, die auch Lösungen wie Carsharing und E-Mobilität einschließen. Eine verkehrsmittelübergreifende Elektromobilität wird als wichtiger Baustein der städtischen Bemühungen zur Luftreinhaltung sowie zum Lärm- und Klimaschutz bezeichnet. Daher sollte es den Bürgerinnen und Bürgern so leicht wie möglich gemacht werden, auf diese neuen Verkehrsmittel umzusteigen.
Bislang stehen (potentielle) Fahrer*innen von Elektrofahrzeugen vor den praktischen und finanziellen Hürden einer fehlenden Ladeinfrastruktur, und sowohl beim Carsharing als auch bei der E-Mobilität mangelt es an Anreizen, auf diese neuen Angebote umzusteigen. Ein Anreiz kann privilegiertes Parken in Verbindung mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur sein. Seit kurzem können Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen durch das neue Carsharing-Gesetz auf öffentlichen Straßen oder Wegen bevorrechtigt parken. Ziel dieses Antrags ist es, dass explizit Parkmöglichkeiten für Carsharing- und Elektro-Fahrzeuge auf nichtöffentlichen Flächen der Wohnungsbaugesellschaften eingerichtet werden. Die Mieter erhalten damit die Möglichkeit sich ein oder mehrere Elektroautos zu teilen, die sie direkt in der Tiefgarage oder auf Parkplätzen ihres Miethauses auch aufladen können. Hierbei soll die Schaffung einer möglichst einheitlichen Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden; in der in Offenbach bei der NIO ansässigen Geschäftsstelle Elektromobilität – Projektleitstelle Bundesprojekte ist hierfür ein kompetenter Ansprechpartner vorhanden. Die Umsetzung dieser Maßnahme macht den Umstieg auf Elektromobilität und die Nutzung von Carsharing alltagstauglicher und wird dem Image der Wohnungsbaugesellschaften und der Stadt im Rahmen einer Ausrichtung auf zukunftsfähige Mobilität zuträglich sein.
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