Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0396Ausgegeben am 25.04.2018
Eing. Dat. 25.04.2018
Müllbelastung an vielbesuchten Freizeitplätzen auch an den Wochenenden
verringern
Antrag SPD vom 24.04.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auch an den Wochenendtagen keine Müllablagerungen neben Mülleimern nötig sind, weil die Behälter bereits
überfüllt sind. Dies gilt z.B. für stark frequentierte Naherholungs- und
Freizeitflächen wie dem Mainufer, dem Hafenplatz und den städtischen Parks. Zu denken ist unter anderem an eine häufigere Leerung, die Platzierung von mehr Mülleimern oder ein Austausch gegen größere Mülleimer.
2. die Stabsstelle Sauberkeit der Stadt Offenbach aufzufordern, eine
Informationskampagne zu starten, welche die Nutzer öffentlicher Flächen dazu auffordert, ihren Müll möglichst wieder mitzunehmen und der
Stadtverordnetenversammlung über ihre bisherigen Maßnahmen zur
Verbesserung der städtischen Sauberkeit zu berichten.
Begründung:
Besonders an den Wochenendtagen mit Sonnenschein finden sich an vielen
Freizeitflächen im Offenbacher Stadtgebiet, insbesondere dem Mainufer und dem Hafenplatz vermehrte Müllansammlungen neben Mülleimern. Dabei ist zu erkennen, dass die Menschen durchaus versucht haben, ihren Müll zu beseitigen. Ihre Mülltüten stehen unmittelbar neben den überfüllten Müllbehältern.
Die Müllablagerungen sind nicht nur aus ästhetischer Sicht ein Problem. Manchmal picken sich Vögel Müllteile aus den Haufen und transportieren sie weiter oder es ist windig und der überschüssige Müll fliegt herum. Und zwar nicht nur auf die
Freizeitflächen, sondern auch in den Fluss. Neben den Auswirkungen auf die Umwelt hat das Müllproblem auch negative Folgen auf das Image Offenbachs.
Klar ist: Abhilfe muss jetzt sofort geschaffen werden und nicht erst, wenn der
Sommer um ist.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.