Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018

 

 

 

TOP 27

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme des Bürgeler Ortskerns in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-150 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018,
2016-21/DS-I(A)0403

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Das im Beteiligungsprozess 2017 erarbeitete Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für den Stadtteil Bürgel (Auslage Ziffer 1) und die darin aufgezeigten Entwicklungsziele werden zur Kenntnis genommen.*

 

2.     Die zur Erreichung der Ziele des Stadtteilentwicklungskonzepts Bürgel identifizierten Maßnahmen (Auslage Ziffer 2) werden als Handlungskonzept beschlossen.  Für die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs sind geeignete Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und den Stadtverordneten im Rahmen von Projektbeschlüssen erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

a)     Zum Einstieg wird der Magistrat beauftragt, folgende Maßnahmen zu bearbeiten:

 

-        Prüfung der Festsetzung eines Sanierungsgebiets im historischen Dorfkern und der gründerzeitlichen Erweiterung (A.2)

 

-        Erarbeitung eines Gestaltunghandbuchs und ggf. Erlass einer Gestaltungssatzung (A.4)

 

-        Durchführung einer Verkehrsstudie für die Umlegung der Mainstraße an die Kettelerstraße und Rückbau der Offenbacher Straße zur Lenkung des Durchgangsverkehrs auf den Mainzer Ring (C.2)

 

-        Durchführung einer Einzelhändler- und Gewerbetreibendenbefragung (C.15)

 

b)     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Ortskern Bürgel“.

 

c)     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt,

 

a.    das Stadtteilentwicklungskonzept Bürgel mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für eine anschließende rd. 10- bis 15-jährige Umsetzungsphase zu qualifizieren und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen und

 

b.    eine lokale Partnerschaft aus privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Stadtteil Bürgel zu bilden. Die lokale Partnerschaft ist innerhalb des ersten Programmjahrs zu etablieren. Dabei ist auf die Beteiligungsstruktur des Stadtteilentwicklungsprozesses Bürgel zurückzugreifen,

 

c.    gemäß der Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einzurichten.

 

d)     Durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm können in den kommenden zehn bis 15 Jahren zahlreiche weitere Projekte in die Umsetzung gebracht und durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden. Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.    die erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten einzurichten, um die fristgemäße Abwicklung des Förderprogramms unter maximaler Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel sicherzustellen. Hierzu sind die Personalschlüssel der betroffenen Organisationseinheiten anzupassen.

 

b.    Weiter sind im Haushalt der Programmjahre kontinuierlich ausreichende Finanzmittel einzustellen.

 

* Nachrichtlich: Zu 1. erfolgt keine Abstimmung, da es sich um eine Kenntnisnahme handelt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.