Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0415Ausgegeben am 01.06.2018
Eing. Dat. 30.05.2018
Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wahl eines Mitglieds und zwei stellvertretender Mitglieder
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-163 (Dez. I, Amt 10) vom 30.05.2018
Der Magistrat hat am 30.05.2018 beschlossen:*
1. dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Personalrates des
Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach
Herrn Wolfgang Mallick zum Mitglied und
Frau Barbara Puhlmann zum stellvertretenden Mitglied sowie
Herrn Ertan Caliskan als Stellvertreter von Herrn Richard Löfflat
in die Betriebskommission MainArbeit, Kommunales Jobcenter Offenbach, wählt.
2. das gewählte Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder zu berufen.
Begründung:
Das bisherige Mitglied Frau Claudia te Brake und ihre Stellvertreterin Frau Franziska Heil sowie Frau Corinna Herpich, Stellvertreterin von Herrn Richard Löfflat, wurden auf Vorschlag des Personalrates des Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 gewählt.
Frau Claudia te Brake, Frau Franziska Heil und Frau Corinna Herpich sind aus dem Personalrat des Eigenbetriebes MainArbeit, Kommunales Jobcenter ausgeschieden. Aus diesem Grund schlägt der Personalrat nunmehr für die Dauer seiner Wahlzeit Herrn Wolfgang Mallick als Mitglied und Frau Barbara Puhlmann als stellvertretendes Mitglied sowie Herrn Ertan Caliskan als Stellvertreter von Herrn Richard Löfflat zur Wahl vor.
Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz werden die Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes auf dessen Vorschlag von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt.
Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt. Die Vertreter sind nach den Vorschriften zu wählen oder zu berufen, die für die Wahl oder die Berufung der Mitglieder der Betriebskommission gelten (§ 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit).
Gemäß § 6 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes beruft der Gemeindevorstand die Betriebskommission.
* redaktionell geändert
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.