Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.07.2004

Eing. Dat. 07.07.2004

 

Nr. 701/1

 

 

Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd"
hier: Satzungsbeschluss
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 701/1



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:

Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.



Begründung:

Im Baugebiet Rumpenheim-Süd sollte auch extensive Dachbegrünung ermöglicht werden, da diese Vorteile für das Klima, den Natur- und Lärmschutz mit sich bringt. Da jedoch bei vielen Bauherren erhebliche Vorbehalte gegenüber einer Dachbegrünung bestehen, sollte diese nicht bindend festgesetzt werden.

_________________________________________________________________

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.