Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018
TOP 12
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Tierfriedhof
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-414 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0513
Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0513/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0513
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
6. Die Überlassung des Geländes an den privaten Betreiber erfolgt über einen Pachtvertrag. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs. Zwischen dem privaten Betreiber und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.
7. Nach Abschluss des Pachtvertrages wird die Fläche des zukünftigen Tierfriedhofs entwidmet.
8. Die erforderlichen Genehmigungen erwirkt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0513/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wie folgt geändert:
a.) nicht unmittelbar an einen (Human-) Friedhof grenzt,
b.) nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt,
c.) gut mit dem ÖPNV und dem Auto erreichbar ist und in ihrer unmittelbaren Nähe über ausreichend Parkplätze verfügt
2016-21/DS-I(A)0513
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
6. Die Überlassung des Geländes an den privaten Betreiber erfolgt über einen Pachtvertrag. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs. Zwischen dem privaten Betreiber und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.
7. Nach Abschluss des Pachtvertrages wird die Fläche des zukünftigen Tierfriedhofs entwidmet.
8. Die erforderlichen Genehmigungen erwirkt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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