Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0650Ausgegeben am 15.08.2019
Eing. Dat. 15.08.2019
Kanalsanierung, Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach am Main
hier: Erweiterter Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-301 (Dez. I, Amt 37) vom 14.08.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0563 „Kanalsanierung, Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main wird wie folgt angepasst:
Der Erhöhung der Gesamtkosten um 60.000,00 € von 305.000,00 € auf 365.000,00 € wird zugestimmt.
Haushaltsmittel 2018 und früher: 316.000,00 €
davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 316.000,00 €
Haushaltsmittel 2019: 49.000,00 €
Gesamt: 365.000,00 €
3. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 € werden aus den Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ bereitgestellt.
Begründung:
Die projektspezifischen Kanalsanierungsarbeiten wurden in 3 Teillosen ausgeschrieben (Los 1 - „Erneuerung von Haltungen und Leitungen“, Los 2 - „Renovierung von Haltungen und Leitungen“, Los 3 - „Renovierung von Schächten“).
Zur Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Los 1 „Erneuerung von Leitungen und Haltungen“ wurde zunächst eine Öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Beim geplanten Eröffnungstermin lag kein Angebot vor, so dass die Ausschreibung durch die Vergabestelle aufgehoben werden musste. Im zweiten Verfahren wurde die geplante Bauleistung als Beschränkte Ausschreibung veröffentlicht. Bei der Submission lag ein Angebot vor, welches jedoch wegen formaler Fehler nicht gewertet werden konnte und auch dieses Verfahren durch die Vergabestelle aufgehoben werden musste. Im dritten Verfahren wurde eine Freihändige Vergabe durch die Vergabestelle durchgeführt, wobei zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Zur Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Los 2 „Renovierung von Haltungen und Leitungen“ wurde eine Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. 3 Firmen wurden durch die Vergabestelle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beim geplanten Eröffnungstermin lag nur ein Angebot vor, welches mit einer geprüften Angebotssumme von 371.483,13 € deutlich über dem geplanten Kostenansatz der Kostenberechnung (95.200,00 €) lag. Die Ausschreibung wurde durch die Vergabestelle aufgehoben, da kein wirtschaftliches vertretbares Angebot eingegangen war.
Daraufhin wurden die Kanalsanierungsarbeiten für das Los 2 „Renovierung von Haltungen und Leitungen“ erneut durch die Vergabestelle in Form einer Beschränkte Ausschreibung ausgeschrieben. 2 Firmen haben daraufhin ein Angebot abgegeben.
Zur Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Los 3 „Renovierung von Schächten“ wurde eine Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
In der nachfolgenden Übersicht sind die geplanten Kostenansätze sowie die tatsächlich erzielten Ausschreibungsergebnisse gegenübergestellt:
Kanalsanierung |
Geplanter Kostenansatz nach Kostenberechung |
Wirtschaftlichstes Angebot nach erfolgter Ausschreibung |
Los 1 |
44.030,00 € |
72.143,43 € |
Los 2 |
95.200,00 € |
121.260,70 € |
Los 3 |
80.920,00 € |
88.412,66 € |
Summe |
220.150,00 € |
281.786,79 € |
Trotz intensiver Anstrengungen und 7 Ausschreibungsverfahren für die 3 Teillose der projektspezifischen Kanalsanierungsarbeiten sind bei der derzeitigen Marktlage keine besseren Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.
Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 305.000,00 € erhöhen sich somit nunmehr auf 365.000,00 €.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Die Nachtragsvorlage *(für den Magistrat) ist erforderlich, um die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltmittel sowie die Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten im Los 2 innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist nach VOB bis zum 05.09.2019 herbeiführen zu können.
* redaktionell geändert
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