Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.09.2004
Eing. Dat. 09.09.2004
Nr. 720
Dez.:II (Amt 60)
S-Bahn Rhein-Main, Rodgaustrecken
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge
1. (BÜ) Seligenstädter Straße
2. (BÜ) Wingertstraße
3. (BÜ) Würzburger Straße
4. (BÜ) Dietesheimer Straße
hier: Umverteilung von städtischen Haushaltsmitteln
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 720
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Mehrkosten sind entstanden, sowohl für Bau- wie auch für Ingenieurleistungen
(Bauüberwachung und Projektsteuerung) verursacht durch notwendige Veränderungen der Bauausführungen sowie der Verlängerung der Bauzeiten bei der Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Seligenstädter Straße und Würzburger Straße sowie dem Erstellen einer Rad- und Fußwegunterführung in Höhe der Wingertstraße.
Die Maßnahmen, die zu den Mehrkosten führten, stellen sich wie folgt dar:
• Aufgrund des anstehenden Grundwassers war während der Bauzeit eine
Grundwasserabsenkung erforderlich. Daher erfolgte die Herstellung des
Verbaus als überschnittene Bohrpfahlwand. Durch die Verwendung der
Bohrpfähle musste eine kraftschlüssige Ausgleichsschicht zwischen den
Pfählen und der Bauwerkswand erstellt werden. Diese wurde mittels
Spritzbetonverfahren aufgebracht.
Aufgrund der entgegen dem Bodengutachten aus 1991/92 örtlich vorgefundenen
Bodenverhältnisse entstanden Mehrleistungen bei der Ankerherstellung sowie der
Erreichung der erforderlichen Bodenpressungen (Bodenverbesserungen).
Die statische Berechnung der konkreten Ausführung durch die ARGE im Zuge der
Bauausführung ergab weiterhin Änderungen hinsichtlich der Fugenbänder
(wasserdichter Trog) sowie eines zusätzlichen Aufbetons mit Abdichtung gegen
Aufschwimmen der Grundwasser-Wanne.
• Die Mehrkosten durch die Verarbeitung des schallabsorbierenden
Mauerwerks (Schallschlucksteine) in den Straßentrogbereichen gegenüber
den vom Bundesministerium maximal finanzierbaren Fliesenverkleidungen
wurden durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) beauftragt. Die daher nicht
kreuzungsbedingten Kosten werden der Stadt durch die DB AG im Rahmen
der Schlussrechnungen der Kreuzungsmaßnahmen, die von der DB AG aufgestellt
werden, in Rechnung gestellt.
• Veränderungen erfolgten bei der Ausführung der Leistungen in den Bereichen
Geländer (Fußplatten), Fliesen (Bewegungsfugen), Hebeanlagen
(Materialwechsel/Gitterroste), etc.
• Durch Verzögerungen im Bauablauf der Strecke (Verschiebung der signal
technischen Bauphasen) musste zur Aufrechterhaltung des Fertigstellungs
termins die Herstellung der Rampenbauwerke mit zusätzlichem Gleislängs-
verbau zur Sicherung der beiden Betriebsgleise erstellt werden. Hierbei kam
es zu zusätzlichen Erdarbeiten.
• Durch die Schließung der Deponie Grix zum 31.12.2001 entstanden für die
Entsorgung der auf der Baustelle anfallenden Bodenmassen zusätzliche
Kosten.
• Durch die Änderungen im Bauablauf kam es auch zu zeitlichen
Auswirkungen, die Mehrkosten verursachten.
Die ARGE OF-Bieber hat dafür Mehraufwendungen aus den Änderungen der
Bauabläufe angemeldet. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen betreffen
die vier Baumaßnahmen.
• Durch die Verlängerung der Bauzeit sind auch zusätzliche Verwaltungskosten für die
örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung entstanden.
Es ergeben sich nachfolgend aufgeführte finanzielle Auswirkungen der bestehenden
Projektbeschlüsse:
1. Bahnübergang (BÜ) Seliqenstädter Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1081 vom 30.01.1997 6.140.615,50 Euro
Mehrkosten 453.219.00 Euro
neue Projektkosten 6.593.834,50 Euro
2. Rad- und Fußwegunterführunq (RFU) Wingertstraße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 329 vom 09.07.1998 1.771.115,07 Euro
Mehrkosten 164.414.00 Euro
neue Projektkosten 1.935.529,07 Euro
3. Bahnübergang (BÜ) Würzburger Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1083 vom 30.01.1997 496.617,81 Euro
Mehrkosten 31.283.00 Euro
neue Projektkosten 527.900,81 Euro
4. Bahnübergang (BÜ) Dietesheimer Straße
Projektbeschluss Nr.: DS l (A) 1082 vom 30.01.1997 4.928.853,74 Euro
Minderkosten -648.916.00 Euro
neue Projektkosten 4.279.937,74 Euro
Demnach ergeben sich für diese Maßnahmen Gesamtmehrkosten in Höhe von:
648.916.-Euro
die durch die Minderausgaben bei der Dietesheimer Straße ausgeglichen werden.
Die finanziellen Veränderungen können kostenneutral dargestellt werden.
Das Revisionsamt hat die Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten
geprüft und als berechtigt anerkannt.
Die geprüften Aufstellungen/Berechnungen der Mehr- und Minderkosten liegen zur
Einsichtnahme im Stadtverordnetenbüro aus.
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