Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019
TOP 22
Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO bei Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 Rödernstr., Gesamtsanierung – KIPB“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-489 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0721
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beim Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 Rödernstr., Gesamtsanierung – KIPB“, wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.310.000,00 € gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO für 2019 bewilligt.
In diesem Zusammenhang wird die Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit im Jahr 2020 von 1.760.000,00 € um 1.310.000,00 € auf 3.070.000,00 € erhöht.
2. Die Deckung erfolgt 2019 durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 1.310.000,00 € auf dem Produktkonto 03070100.0951000060, Investitionsnummer 0307010900601901 „Neubau Gymnasium am Güterbahnhof“.
Die Umsetzung erfolgt über den Jahresabschluss 2019.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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