Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019
TOP 24
Klimafreundliche Stadt
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0723
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 13.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0723/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0723
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt sich mit gezielten kommunalpolitischen Projekten den Auswirkungen des Klimawandels anpasst, um die Lebensqualität für die Offenbacherinnen und Offenbacher zu erhalten und
auszubauen.
1. Zu diesem Zweck sollen Gelder aus der „Richtlinie des Landes Hessen zur
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt werden. Der Schwerpunkt sollte in
Offenbach dabei auf folgende förderfähige Maßnahmen gelegt werden:
a. Investive Maßnahmen aus dem Bereich Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche
Maßnahmen sowie Begrünung von Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Bestands-Gebäude.
b. Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer.
c. Ausbau des Trinkbrunnennetzes.
2. Dazu begleitend sollen folgende Maßnahmen auf Grundlage von §8 (1) der
Hessischen Bauordnung auf der Fläche Offenbachs wie folgt umgesetzt werden:
a. Die GBO wird aufgefordert, eine Umwandlung von möglicherweise existenten Stein- oder Schottergärten bei anstehenden Grundsanierungsmaßnahmen zu veranlassen, sowie solche zukünftig nicht anzulegen.
b. Eine Satzung wird für Offenbach vorbereitet, um die Begrünung der in 2a)
genannten Flächen nachhaltig zu sichern. Hierbei soll festgesetzt werden, dass bei Neubauten Vorgärten in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher
enthalten müssen.
c. In Bebauungsplänen sollen jeweils Festsetzungen getroffen werden, welche zum einen die Versiegelung von Flächen reduzieren und zum anderen die
Ausprägung von Stein- und Schotterflächen minimieren – jeweils zugunsten von Grünflächen mit einem angemessenen Umfang an Bäumen und Sträuchern.
d. Die Entsiegelung sowie Beschattung von öffentlichen Flächen, z.B. bei
Schulhöfen, Kitas, Sportplätzen, Plätzen sowie die Begrünung von
Flachdächern und Fassaden öffentlicher Gebäude soll als mögliche
Teilmaßnahmen im Rahmen von jeweils geplanten anderen Projektmaßnahmen fortgesetzt werden.
e. Grundstückseigentümer sollen motiviert werden, Stein- oder Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln, z.B. durch Information über Fördergelder.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0723/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Dem Antragstenor wird folgende Formulierung vorangestellt:
„Die Stadt Offenbach erklärt den Klimanotstand.“
2016-21/DS-I(A)0723
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt sich mit gezielten kommunalpolitischen Projekten den Auswirkungen des Klimawandels anpasst, um die Lebensqualität für die Offenbacherinnen und Offenbacher zu erhalten und
auszubauen.
1. Zu diesem Zweck sollen Gelder aus der „Richtlinie des Landes Hessen zur
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ beantragt werden. Der Schwerpunkt sollte in
Offenbach dabei auf folgende förderfähige Maßnahmen gelegt werden:
a. Investive Maßnahmen aus dem Bereich Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche
Maßnahmen sowie Begrünung von Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Bestands-Gebäude.
b. Förderung für die Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer.
c. Ausbau des Trinkbrunnennetzes.
2. Dazu begleitend sollen folgende Maßnahmen auf Grundlage von §8 (1) der
Hessischen Bauordnung auf der Fläche Offenbachs wie folgt umgesetzt werden:
a. Die GBO wird aufgefordert, eine Umwandlung von möglicherweise existenten Stein- oder Schottergärten bei anstehenden Grundsanierungsmaßnahmen zu veranlassen, sowie solche zukünftig nicht anzulegen.
b. Eine Satzung wird für Offenbach vorbereitet, um die Begrünung der in 2a)
genannten Flächen nachhaltig zu sichern. Hierbei soll festgesetzt werden, dass bei Neubauten Vorgärten in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher
enthalten müssen.
c. In Bebauungsplänen sollen jeweils Festsetzungen getroffen werden, welche zum einen die Versiegelung von Flächen reduzieren und zum anderen die
Ausprägung von Stein- und Schotterflächen minimieren – jeweils zugunsten von Grünflächen mit einem angemessenen Umfang an Bäumen und Sträuchern.
d. Die Entsiegelung sowie Beschattung von öffentlichen Flächen, z.B. bei
Schulhöfen, Kitas, Sportplätzen, Plätzen sowie die Begrünung von
Flachdächern und Fassaden öffentlicher Gebäude soll als mögliche
Teilmaßnahmen im Rahmen von jeweils geplanten anderen Projektmaßnahmen fortgesetzt werden.
e. Grundstückseigentümer sollen motiviert werden, Stein- oder Schottergärten in Grünflächen umzuwandeln, z.B. durch Information über Fördergelder.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.