Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019
TOP 4
Haushaltsbegleitantrag
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020
Sparsame Haushaltsführung für eine Senkung der Grundsteuer B
Antrag SPD vom 13.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0725
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zum August 2020 die erarbeiteten Sparvorschläge der unter der Leitung des Kämmerers eingerichteten ‚Task Force Sparen’ vorzulegen.
Zugleich ist ein Bericht über den Stand der Überprüfung der Aufgabenbereiche und Ausgabeposten in der SOH auf ihre Notwendigkeit und Rentabilität vorzulegen.
Zudem sind die Ergebnisse aus einer Überprüfung zu präsentieren, die Doppelstrukturen zwischen den Aufgaben von Gesellschaften der SOH und der städtischen Verwaltung ausfindig machen soll. Vorschläge über mögliche Synergiepotenziale bzw. den Abbau und die Vermeidung von Doppelstrukturen in der Aufgabenerfüllung sind dabei zu unterbreiten.
Sollten die Kommunalen Finanzausgleichsmittel der Stadt Offenbach im Jahr 2021 weiter steigen, ist eine Senkung der Grundsteuer B um mindestens 200 Hebesatzpunkte ab dem Jahr 2021 einzuplanen, unter der Bedingung, dass der Haushalt nicht durch größere unvorhersehbare Einnahmeneinbußen- oder Ausgabensteigerungen belastet wird.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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