Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.10.2004

Eing. Dat. 09.09.2004

 

Nr. 730

 

Dez.: I (Amt 20)


Nachtragshaushaltssatzung 2004 und Nachtragshaushaltsplan 2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/04 vom 08.09.2004, DS I (A) 730

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2004 wird beschlossen,

 

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2004 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2004 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    lnvestitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2004 (für die Jahre 2003 bis 2007) berücksichtigt.


Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2004 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gern. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen: NH 2004

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.