Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0892Ausgegeben am 19.11.2020
Eing. Dat. 19.11.2020
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung ordnungswidriger Zustände“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-510 (Dez. IV, Amt 63) vom 18.11.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung
ordnungswidriger Zustände“ wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe
in Höhe von 300.000,00 € gem. § 100 HGO für 2020 bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt in 2020 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.
Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2020.
Begründung:
Grund für die überplanmäßige Ausgabe sind viele Einzelprojekte der laufenden Verwaltung, die ein größeres als das geplante Volumen angenommen haben. Diese Ausgaben waren bei der Haushaltsplanung unvorhersehbar. Die Beauftragungen erfolgen sämtlich in diesem Jahr und sind unabweisbar (Gefahrenabwehr).
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