Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021
TOP 26
Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-177 (Dez, IV, Amt 62 und 60) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0044
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) sowie der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 26.05.2021, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 651 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden durch den Mainuferbereich und den Herrnrainweg,
- im Osten durch die BAB 661,
- im Süden durch die Strahlenbergerstraße und
- im Westen durch den Herrnrainweg.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 4) wird zugestimmt.
Die nichtöffentliche Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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