Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.06.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.11.2004
Eing. Dat. 03.11.2004
Nr. 760
Dez.: I (20)
Rahmenvereinbarung zur Ablösung der kommunalen Kirchenbaulasten
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 378/04 vom 03.11.2004, DS I (A) 760
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach tritt hiermit der Rahmenvereinbarung zur Ablösung der Kirchenbaulasten bei. Abgelöst wird die Kirchenbaulastverpflichtung gegenüber der Evangelischen Schlossgemeinde, Schlossgartenstraße 5, 63075 Offenbach - Rumpenheim.
Begründung:
Am 17. Dezember 2003 ist zwischen den katholischen und evangelischen Kirchen in Hessen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Land Hessen eine Rahmenvereinbarung zur endgültigen Ablösung von kommunalen Kirchen- und Pfarrhauslasten unterzeichnet worden.
Dabei teilen sich Land und Stadt über einen Zeitraum von 10 Jahren je zu 50% die Ablösekosten. In diese günstige Regelung kommt die Stadt nur, wenn sie der Rahmenvereinbarung bis zum Jahresende 2004 beigetreten ist.
Zurzeit stehen noch Verhandlungen mit der EKHN, 64276 Darmstadt, Dezernat 3
-Referat Liegenschaftsverwaltung, wegen der exakten Bezifferung des Ablösebetrages, an. Es besteht zwischen der Stadt und der EKHN Einvernehmen darüber, dass dieser Ablösebetrag unter 150 T€ liegen wird.
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