Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.11.2004
Eing. Dat. 15.11.2004
Nr. 744/1
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 15.11.2004, DS I (A) 744/1
Die Drucksache I (A) 744 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit finanziellen und personellen Ressourcen.“
In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und folgender
Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht.“
Begründung:
Die Notwendigkeit zur Änderung der Satzung für das Jugendamt ergibt sich
aus der von der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004 (DS I (A) 716/1) beschlossenen Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments.
Die in DS I (A) 744 diesbezüglich vorgeschlagenen Formulierungen beziehen sich jedoch auf den, von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung abweichenden, ursprünglichen Antrag des Jugendhilfeausschusses
(DS I (A) 716).
Um eine Angleichung der Satzung für das Jugendamt an die neue Satzung
des Kinder- und Jugendparlamentes sicherzustellen, bedarf es somit der vorgeschlagenen Änderungen.
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind der nachfolgenden Synopse zu entnehmen:
Bisherige Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main |
Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
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Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
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§ 1 |
§ 1 |
§ 1 |
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3. Das Jugendamt unterstützt |
3. Das Jugendamt unterstützt |
§ 2 |
§ 2 |
§ 2 |
3. Als beratende Mitglieder
(…)
k) das Kinder- und
(…) |
3. Als beratende Mitglieder
(…)
k) das Kinder- und
(…) |
3. Als beratende Mitglieder
(…)
k) das Kinder- und
(…) |
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