Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.11.2004

Eing. Dat. 15.11.2004

 

Nr. 744/1

 

 

 

Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stv.-Vorsteher Wirsing vom 15.11.2004, DS I (A) 744/1


Die Drucksache I (A) 744 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Das Jugendamt unterstützt das Kinder- und Jugendparlament mit finanziellen und personellen Ressourcen.“

In § 2 Ziff. 3 k wird nach dem Wort „Vertreter“ ein „Punkt“ gesetzt und folgender
Satz neu eingefügt: „Diese(r) hat Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Rederecht.“



Begründung:

 

Die Notwendigkeit zur Änderung der Satzung für das Jugendamt ergibt sich
aus der von der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004 (DS I (A) 716/1) beschlossenen Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments.

Die in DS I (A) 744 diesbezüglich vorgeschlagenen Formulierungen beziehen sich jedoch auf den, von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung abweichenden, ursprünglichen Antrag des Jugendhilfeausschusses
(DS I (A) 716).

Um eine Angleichung der Satzung für das Jugendamt an die neue Satzung
des Kinder- und Jugendparlamentes sicherzustellen, bedarf es somit der vorgeschlagenen Änderungen.

 

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind der nachfolgenden Synopse zu entnehmen:

 

 

 

 

 

 

Bisherige Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

(DS I (A) 744)

Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main

(Änderungsantrag
Stv.-Vorsteher Wirsing)

§ 1

§ 1

§ 1

 

3. Das Jugendamt unterstützt
    das Kinder- und
    Jugendparlament im
    Rahmen seiner finanziellen
    und personellen
    Ressourcen.

3. Das Jugendamt unterstützt
    das Kinder- und
    Jugendparlament
    mit finanziellen und
    personellen Ressourcen

§ 2

§ 2

§ 2

3. Als beratende Mitglieder   
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine  
    Vertreterin oder einen
    Vertreter,

 

(…)

3. Als beratende Mitglieder
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine
    Vertreterin oder einen
    Vertreter. Dieser
    hat Antragsrecht,

 

(…)

3. Als beratende Mitglieder
    entsenden in den
    Jugendhilfeausschuss:

 

(…)

 

k) das Kinder- und
    Jugendparlament eine
    Vertreterin oder einen
    Vertreter. Diese(r)
    hat Antrags-, Anhörungs-
    Vorschlags-  und
    Rederecht.

 

(…)

 

 

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.