Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.04
Eing. Dat. 18.11.04
Nr. 770
Dez.: I (30)
Flughafen Frankfurt/Main Normenkontrollverfahren ./. Regionalplan Südhessen 2000; neu genehmigt durch die Hessische Landesregierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/04 vom 17.11.2004, DS I (A) 770
Die Stadt Offenbach wendet sich (erneut) gegen den Regionalplan Südhessen 2000. Dieser Plan ist ursprünglich bereits im November 2000 durch die Landesregierung genehmigt worden (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen 2001,
S. 641 ff.).
Die dagegen angestrengten Normenkontrollverfahren, u. a. auch von der Stadt Offenbach (vgl. dazu näher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, Drucksachen l (A) 218) waren im Ergebnis erfolgreich; der Regionalplan Südhessen 2000 in der Fassung der Genehmigung vom 14. November 2000 wurde für nichtig erklärt.
Mit Beschluss vom 23. August 2004 hat die Landesregierung daraufhin diesen Plan neu genehmigt (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. September 2004, S. 2937 ff.).
Auch der neu genehmigte Regionalplan verletzt die Stadt Offenbach in ihren Selbstverwaltungsrechten, hier speziell in ihrem Planungsrecht. Die Stadt rügt - zusammenfassend - insbesondere, dass sie in dem Verfahren der Aufstellung des Regionalplans nicht gehört wurde; außerdem rügt sie die Verletzung des Abwägungsgebots. Im Einzelnen wird auf den beigefügten Entwurf des Normenkontrollantrags unseres Fachanwaltes Dr. Geulen verwiesen.
Anlagen: 1. Normenkontrollantrag 2. Regionalplan
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