Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.09.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023
TOP 30
Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kitas in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags
(RDLV) mit der GBM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-115 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.04.2023,
2021-26/DS-I(A)0505
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kitas die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 2.059.000,00 € für das Jahr 2023 für die Schulen und 400.000,00 € für das Jahr 2023 für die Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie auch weiteren noch abzustimmenden Projekte, umgesetzt werden:
Schulen:
a. Fassaden- und Fenstersanierung sowie Heizungserneuerung,
Friedrich-Ebert-Schule, Am Wiesengrund 43, 63075 Offenbach am Main
b. Trennvorhang Turnhalle, Grundschule Buchhügel,
Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main
c. Schadstoffsanierung Decke Turnhalle, Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main
d. Fenstersanierung, Eichendorffschule, Bleichstraße 8, 63065 Offenbach am Main (NORAH)
e. Fenstersanierung, Anne-Frank-Schule, Eberhard-von-Rochow-Straße 43, 63069 Offenbach am Main (NORAH)
f. Fenstersanierung, Goetheschule, Bernardstraße 70,
63067 Offenbach am Main (NORAH)
g. Toilettensanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30,
63069 Offenbach am Main
h. Leibnizschule, Altbau, Neugestaltung (Entsiegelung) Schulhof, Parkstraße 1, 63067 Offenbach am Main
Kitas:
a) Hitzeschutzmaßnahmen an der Kindertagesstätte 5,
Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main
2. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:
3. Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.05.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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