Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023
TOP 9
Förderung von Passivem Schallschutz nach der neuen Lärmkartierung 2022
Antrag Ofa vom 06.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0513
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0513/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0513/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadt Offenbach unterstreicht ihre Forderung nach verbessertem Anspruch und neuer Förderung für passiven Lärmschutz an Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens.
Sie fordert deshalb vom Bundesgesetzgeber erneut, die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen im Fluglärmschutzgesetz durch Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und Anhebung des Schutzniveaus deutlich zu verbessern. Von Land und Luftverkehrswirtschaft wird die Neuauflage eines freiwilligen Förderprogrammes gefordert, um Zuschüsse zum passiven Lärmschutz für jene zu ermöglichen oder zu ergänzen, die im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens leben, aber keinen oder nur unzureichenden Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0513/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Stadt Offenbach unterstreicht ihre Forderung nach verbessertem Anspruch und neuer Förderung für passiven Lärmschutz an Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens.
Sie fordert deshalb vom Bundesgesetzgeber erneut, die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen im Fluglärmschutzgesetz durch Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und Anhebung des Schutzniveaus deutlich zu verbessern. Von Land und Luftverkehrswirtschaft wird die Neuauflage eines freiwilligen Förderprogrammes gefordert, um Zuschüsse zum passiven Lärmschutz für jene zu ermöglichen oder zu ergänzen, die im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens leben, aber keinen oder nur unzureichenden Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
2021-26/DS-I(A)0513
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0513/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0513.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob auf die Hessische Landesregierung und die Akteure der Luftverkehrswirtschaft eingewirkt werden kann, um:
1. den Lärmschutzbereich neu festzulegen nach der neuen Lärmkartierung 2022
2. einen neuen Regionalfonds für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes einzurichten
3. das Fördergebiet entsprechend neu zu definieren
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.06.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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