Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024
TOP 17
Änderung der Beitrags-Ordnung der Stadt Offenbach als Anlage zur Kita-Ordnung des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-007 (Dez. II, Amt 51) vom 17.01.2024,
2021-26/DS-I(A)0634
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Beitrags-Ordnung der Stadt Offenbach, die als Anlage 1 Bestandteil der Kita-Ordnung des Öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO) ist, wird in Bezug auf die Höhe des Essensgeldes wie folgt geändert: „Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgeld erhoben. Das Essensgeld beträgt 100 Euro/ Monat. Für eine Betreuungszeit bis max. 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 15 Euro/Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Die Reduzierung erfolgt jeweils im Ferienmonat (Juli oder August).“
2. Die Erhöhung des Essensgeldes hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da es sich um Mehreinnahmen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten handelt. Die Mehreinnahmen werden daher im Wirtschaftsplan 2024 abgebildet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.02.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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