Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Februar 2024

 

 

 

 

 

TOP 18
Einrichtung von Radschutzstreifen auf der Frankfurter Straße
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-009 (Dez. II, Amt 82) vom 17.01.2024,
2021-26/DS-I(A)0635

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Einrichtung eines Radschutzstreifens je Fahrtrichtung auf der Frankfurter Straße zwischen der Ludwigstraße und dem Dreieichring/August-Bebel-Ring wird gemäß anliegendem Übersichtsplan zugestimmt.

 

  1. Den geschätzten Kosten für die Beschilderung und Markierung in Höhe von rund 31.000,00 € wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der HH-Genehmigung 2024 auf dem Produktkonto 12010100.6165000182 „Wegesicherung und Beschilderung“ zur Verfügung.

 

 

Die nichtöffentliche Auslage (Planungsunterlagen) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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