Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.06.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0067Ausgegeben am 24.05.2024

Eing. Dat. 23.05.2024

 

 

Sommerstraßen für Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0511/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2024-191 (Dez. II/IV, Amt 32/60/82 vom 22.05.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

2021-26/DS-I(A)0511/1

 

„ (…)

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Wünsche von Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen für eine sommerliche Nutzung von Wohnstraßen – insbesondere zur Veranstaltung von Straßenfesten, Einrichtung von Sommerstraßen oder Einzelmaßnahmen (z.B. Nachbarschaftsbänke, Begrünung) –  unterstützt werden können.

 

Hauptziel soll sein den Verwaltungsaufwand für die Bürger:innen so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um Bürgerengagement zu unterstützen..“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der Aufwand zur Beantragung von Veranstaltungen unter freiem Himmel, sei es für Straßenfeste oder die Einrichtung von Sommerstraßen, ist für die Bürgerinnen und Bürger bereits sehr gering: In einem ersten Schritt ist beim Ordnungsamt ein entsprechender Antrag zu stellen. Die erforderliche Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens übernimmt das Ordnungsamt. Beispielsweise werden bei der Straßenverkehrs-behörde die notwendigen verkehrlichen Absperrungen erfragt.

In einem zweiten Schritt ist ein Unternehmen für die Umsetzung der entsprechenden Verkehrsabsicherung zu beauftragen. Das Unternehmen übernimmt neben der Verkehrsabsicherung auch die Beantragung der hierfür benötigten verkehrsrechtlichen Anordnung inkl. der Erstellung der Verkehrszeichenpläne. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist abzuschließen.

 

Von diversen, rechtlichen Voraussetzungen, wie etwa der Vorlage entsprechender Versicherungen als Veranstalter oder der Notwendigkeit von Verkehrszeichenplänen bei Straßensperrungen, kann nicht abgesehen werden.

 

 

Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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