Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.06.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

 

 

TOP 18

Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/14 (Dez. I, Amt 60) vom 30.04.2014,
2011-16/DS-I(A)0536

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Das Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Offenbach (Anlage) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1(6)11 BauGB beschlossen und soll als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung im Stadtgebiet dienen.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt auf Grundlage der erarbeiteten Ansiedlungsempfehlungen und Zielsetzung (Kap. 7) das Konzept sukzessive umzusetzen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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