Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.06.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0716Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 20.06.2024

 

 

 

 

 

Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Hier: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-222 (Dez. III, OE 58) vom 19.06.2024

 

 

Der Magistrat hat am 19.06.2024 zu 1. Beantragt und zu 2. Beschlossen*:

1. dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Personalrats des
    Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

 

    Herrn Ertan Caliskan zum Mitglied,
    Frau Corinna Herpich zum Mitglied,
    Herrn Sascha Höhn zum stellvertretenden Mitglied für Herrn Caliskan,
    Frau Iris Endres zum stellvertretenden Mitglied für Frau Herpich


in die Betriebskommission der MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach       wählt.
           

2. die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu berufen.

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Im Mai 2024 fanden Personalratswahlen für die MainArbeit statt.

Die beiden bisherigen Mitglieder Frau Corinna Herpich und Herr Ertan Caliskan wurden wieder in den Personalrat gewählt.

 

Frau Nicole Gruber und Herr Dr. Harald Jentsch sind aus dem Personalrat des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach ausgeschieden. Aus diesem Grund schlägt der Personalrat nunmehr für die Dauer seiner Wahlzeit die oben genannten Personen zur Wahl vor.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz werden die Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
auf dessen Vorschlag von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt.

 

Für jedes Mitglied der Betriebskommission wird ein Vertreter bestellt. Die Vertreter sind nach den Vorschriften zu wählen oder zu berufen, die für die Wahl oder die Betriebssatzung der Betriebskommission gelten (§ 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit).

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes beruft der Gemeindevorstand die Betriebskommission.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

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