Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.06.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0717Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 20.06.2024

 

 

 

 

 

Ersatzneubau „Charly-Stürz-Heim“ (Jugendzentrum Lauterborn) und Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum, Johann-Strauß-Weg 27, Offenbach am Main.

Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung

hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-225 (Dez. II und IV, OPG / Amt 60) vom 19.06.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Realisierung eines Ersatzneubaus für das Jugendzentrum „Charly-Stürz-Heim“ sowie der Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum Lauterborn auf dem städtischen Grundstück

Johann-Strauß-Weg 27 im Lauterborn auf Grundlage der Bedarfsplanung des Jugendamts sowie des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO) wird zugestimmt.

 

Die OPG wurde im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. 06.2020, Nr. 2016 21/DS-I-(A)0798 mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG),

Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten Kostenberechnung von 8.900.000,00 € um 1.800.000,00 € auf nunmehr 10.700.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601901 „Neubau Charly-Stürz-Heim, Jugendzentrum mit Hort v. Kita 8, Johann-Strauss-Weg 25 u. Ganztagsbetreuung aus Ludwig-Dern-Schule“ wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel bis 2023:                7.720.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                      1.030.077,00 €

Haushaltsmittel 2025:                      1.949.923,00 €

Gesamt:                                            10.700.000,00 €

 

Die Mittelanpassung des Jahres 2025 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

2.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land:                                 750.000,00 €

Zuweisung Bund:                              3.750.000,00 €

Kreditmarktmittel:                              6.200.000,00 €

Gesamt:                                             10.700.000,00 €

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 1.096.526,91 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 49.216,71 € um 241.310,20 € auf 290.526,91 € / p. a.

 

 

Begründung:

 

1.               Anlass

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beauftragungsbeschluss an die OPG vom 18.06.2020 dem Projekt Ersatzneubau „Charly-Stürz-Heim (Jugendzentrum Lauterborn) und Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum“ mit Gesamtkosten in Höhe von 8.900.000,00 € zugestimmt.

 

Gemäß den Angaben der mit der treuhänderischen Projektplanung und -realisierung beauftragten Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) werden für den erfolgreichen Abschluss des Projekts nun zusätzliche Mittel in Höhe von 1.800.000,00 € benötigt.

 

2.      Begründung des Bedarfs

 

2.1      Erhöhung der Marktpreise für bereits vergebene Bauleistungen

 

Mit der seit März 2020 bestehenden Corona-Pandemie und der durch den seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise kommen zu der seit Jahren angespannten Marktlage am Bau erschwerende Bedingungen hinzu, welche zu einer ungewöhnlich hohen Baupreisentwicklung führten.

 

Auf Grundlage des Übertragungsbeschlusses wurde bereits ein Anteil von rund 70 % der Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Dabei handelt es sich um alle grundlegenden Leistungen mit Ausnahme kleinerer Gewerke wie Abbrucharbeiten mit Schadstoffsanierung sowie Freianlagen.

 

Im Zuge der Beschaffungsverfahren mussten laut OPG Leistungen zu höheren Kosten beauftragt werden als prognostiziert. Die wertungsfähigen Angebote für die bisher beauftragten Leistungen lagen insgesamt um rund 1.000.000,00 € über der Kostenberechnung.

 

Um das Projekt nicht zu verzögern oder zu beenden, wurden diese Kosten zum Teil aus der Reserve für Preissteigerung und Unvorhergesehenem (rund 498.000,00 €) und zum Teil über das noch nicht verausgabte Budget für noch auszuschreibende Leistungen (rund 502.000,00 €) gedeckt. Auf kostensteigernde Beschleunigungsmaßnahmen wurde bewusst verzichtet, da das bestehende Jugendzentrum noch in Betrieb ist und weiterhin genutzt werden kann.

 

2.2     Erhöhung bestehender Aufträge bei der Abwicklung

 

Aufgrund einer sehr hohen Störkörperbelastung auf dem Grundstück (Altmetall, Schrott) war eine Kampfmittelfreigabe im Vorgriff nicht möglich. Bei den anstehenden Aushubarbeiten musste die Kampfmittefreiheit durch eine baubegleitende Kampfmittelräumung abgesichert werden. Hierbei mussten die Arbeiten auf den Flächen durch Fachpersonal so lange überwacht werden, bis ein sondierbares und unbelastetes Niveau erreicht wurde, Mehrkosten ca. 50.000,00 €.

 

Mehraufwände bei der öffentlichen Erschließung für Hausanschlüsse (ESO, ENO, ZWO) einschließlich Umsetzung von Straßenbeleuchtungsmasten, Mehrkosten ca. 130.000,00 €.

 

Das Projekt erfährt keine inhaltlichen oder qualitativen Änderungen. Die Ergänzungsvorlage ist ausschließlich aufgrund der stark gestiegenen Baukosten erforderlich.

 

3.      Kostenänderung

 

Beschlusssumme bisher:                                                                8.900.000,00 €

Preissteigerung bereits vergebene Aufträge:                            + 1.620.000,00 €

Mehrkosten Kampfmittel:                                                              +      50.000,00 €

Mehrkosten öffentliche Erschließung Hausanschlüsse:         +    130.000,00 €

Beschlusssumme neu:                                                                  10.700.000,00 €

 

Im Erläuterungsbericht und in den Kostendaten der OPG werden die Mehrungen und Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert.

 

4.      Aktueller Ausführungsstand und Terminplanung

 

Bedingt durch zwischenzeitlich eingetretene Lieferengpässe und der eingeschränkten Personalverfügbarkeit bei den mit der Ausführung beauftragten Firmen verschiebt sich der voraussichtliche Inbetriebnahmetermin für den Neubau des Jugend- und Familienzentrums sowie die Gesamtfertigstellung inklusive Außenanlagen auf das III. Quartal 2024.

 

5.      Einsparpotentiale

 

Im Zuge der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergaben wurden alle Maßnahmen zur Kostenreduzierung überprüft. Aufgrund der bereits eng gesetzten Standards sowie des Kostenrahmens ergeben sich keine Einsparmöglichkeiten, ohne aus fachlicher Sicht vertretbare Qualitätseinbußen für eine nachhaltige Betriebsfähigkeit und Nutzbarkeit des Gebäudes hinzunehmen. Der Bedarf von weiteren Mitteln ist unabweisbar und war in dieser Größenordnung nicht vorhersehbar.

 

6.      Förderung

 

Für den geplanten Ersatzneubau des Jugendzentrums sowie für die Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum wurden Mittel zur Förderung der sozialen Integration im Quartier (Investitionspakt Soziale Integration im Quartier) beantragt. Der Antrag wurde seitens der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) im Auftrag des Landes Hessen am 20.11.2019 positiv beschieden.

Dem Förderantrag liegen 1.150 m² Brutto-Grundfläche (BGF) und Projektkosten in Höhe von 5.000.000,00 € zu Grunde. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 5.000.000,00 € und ist somit auf 4.500.000,00 € begrenzt. In der Zuwendung ist eine Finanzhilfe des Bundes von 3.750.000.,00 € enthalten.

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 18.06.2020 sah eine Mittelverausgabung bis 2024 vor. Gemäß Zuwendungsbescheid der WIBank vom 20.11.2019 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 05.06.2020 ist der Endverwendungsnachweis für die Inanspruchnahme der Fördermittel bis spätestens 15.10.2025 der bewilligenden Stelle vorzulegen.

 

Die jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.096.526,91 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 8.900.000,00 € erhöhen sich somit auf 10.700.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: neue Baugebiete.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Auszug aus der Stadtkarte

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.