Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)728Ausgegeben am 09.07.2024

Eing. Dat. 04.07.2024

 

 

 

Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-246 (Dez. II, Amt 51) vom 03.07.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Auf Vorschlag der pro familia - als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe wird

Frau Martina Arndt

 

als stimmberechtigtes Mitglied und

 

Herr Florian Schmidt

weiterhin als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1e der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder zwei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 15.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der pro familia als freien Träger der Jugendhilfe – Frau Heike Pinne als stimmberechtigtes Mitglied und Herr Florian Schmidt als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Frau Pinne hat ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Die pro familia schlägt daher als ihre Nachfolgerin Frau Martina Arndt als stimmberechtigtes Mitglied und weiterhin Herrn Florian Schmidt als stellvertretendes Mitglied vor. Die vorgeschlagenen Nachfolger erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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