Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.10.2002
Eing. Dat. 27.09.2002
Nr. 391
Der Bedarf von Spiel- und Trainingsmöglichkeiten für Vereine, Selbsthilfegruppen und Freizeitsportler an Trainingsmöglichkeiten in Schulturnhallen übersteigt das Angebot. Während der Unterrichtszeiten sind die Schulturnhallen den Schulen vorbehalten. Lediglich nach Schulschluss, also in den Abendstunden, werden die Schulturnhallen interessierten Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, wie z.B. Herzsportgruppen, zur Verfügung gestellt.
Während der Schulferien bleiben die Schulturnhallen für Vereine etc. geschlossen, obwohl in dieser Zeit die Turnhallen leerstehen. Mit der Öffnung der Schulturnhallen während der Schulferien kann dem großen Bedarf nach Spiel- und Trainingsmöglichkeiten in Schulturnhallen Rechnung getragen werden, insbesondere in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Selbstverständlich müssen notwendige Reparatur- und Reinigungsarbeiten vorrangig durchgeführt und bei Hausmeisterurlauben Vertretungsregelungen gefunden werden, auch in Zusammenarbeit mit den Vereinen.
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