Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2005
Eing. Dat. 22.02.2005
Nr. 807
Mauer des Gedenkens auf Offenbacher Friedhöfen
Antrag SPD, Bündnis90/Die Grünen und FWG vom 22.02.2005, DS I (A) 807
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie auf den Friedhöfen der Stadt Offenbach „Gedenkmauern“ eingerichtet werden können. Diese sollen es Angehörigen ermöglichen, Erinnerungstafeln für Verstorbene anzubringen, für deren Gräber das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Überdies soll geprüft werden, ob Angehörige solche Erinnerungstafeln auch für als tot erklärte Vermisste sowie für Tote, die im Ausland oder auf See bestattet worden sind anbringen können.
Begründung:
Wenn für eine Grabstätte das Nutzungsrecht abläuft, verlieren Angehörige häufig ihren letzten Bezugspunkt zu den Verstorbenen. Durch die Gedenktafeln könnte den Angehörigen ein Ort zum Gedenken oder zum Niederlegen von Blumen geschaffen werden.
Auf dem Friedhof Hanau-Mittelbuchen ist eine der Friedhofsaußenmauern zu einer Gedenkmauer umgestaltet worden, Angehörige können dort eine kleine Tafel mit Namen, Geburts- und Todesdatum anbringen lassen. Dies wäre unter geringem finanziellem Aufwand auch für die Offenbacher Friedhöfe denkbar.
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