Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2005
12. Änderung der aktuellen Gestaltung des Lesegartens
Antrag PDS vom 31.5.2005, DS I (A) 849
Az: 000-0002-01/0558#0741/2005
Antrag CDU vom 15.06.2005, DS I (A) 849/1
Az: 000-0002-01/0558#0753/2005
Änderungsantrag PDS vom 15.06.2005, DS I (A) 849/2
Az: 000-0002-01/0558#0754/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 849/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird dazu aufgefordert im 2. Bauabschnitt des „Lesegartens“
- die derzeit unansehnliche westliche Begrenzung ansprechend gestalten
zu lassen und
- in die nördliche Begrenzung (Linsenberg) das Halbrund der Sandstein-
elemente auf dem nicht mehr genutzten Parkplatz der Landeszentralbank
möglicherweise einzubeziehen.
Ferner möge er zusammen mit der Stadtbücherei und dem Klingspor-Museum
prüfen und entsprechend berichten, ob eine Annäherung an einen „Lesegarten“ unter den Arkaden des Büsingpalais machbar sei.
DS I (A) 849/1
Herr Stv. Hammann (CDU) ändert seinen Änderungsantrag in einen selbständigen Antrag. Herr Stv.-Vorsteher Wirsing akzeptiert dies im Hinblick auf die Kommentierung HGO, ohne dass daraus ein Präzedenzfall wird.
Herr Stv. Walther (FDP) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
DS I (A) 849/1, Punkt 1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, binnen vier Wochen ab Beschlussfassung
der Stadtverordnetenversammlung exakt die Ausgaben für den so genannten
„Lesegarten“ darzustellen, ebenso, die Höhe von eventuellen Zuschüssen
von Dritten;
DS I (A) 849/1, Punkt 2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
2. für den so genannten „Lesegarten“ werden keinerlei weitere Investitionen
Offenbach a.M., den 17.06.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.