Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.06.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.09.2005

Eing. Dat. 15.09.2005

 

Nr. 890

 

Dez.: I (Amt 20)

 

Nachtragshaushaltssatzung 2005 und Nachtragshaushaltsplan 2005
Antrag Magistratsvorlage Nr. 307/05 vom 31.08.2005, DS I (A) 890

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2005 wird festgestellt und die
     beigefügte Nachtragshaushaltssatzung und der Stellenplan 2005 wird be-
     schlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2005 und dem Nachtragshaus-
     haltsplan 2005 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
     programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2005
     (für die Jahre 2004 bis 2008) berücksichtigt.


Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2005 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen:
NH 2005

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