Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.06.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.09.2005
Eing. Dat. 15.09.2005
Nr. 890
Dez.: I (Amt 20)
Nachtragshaushaltssatzung 2005 und Nachtragshaushaltsplan 2005
Antrag Magistratsvorlage Nr. 307/05 vom 31.08.2005, DS I (A) 890
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2005 wird festgestellt und die
beigefügte Nachtragshaushaltssatzung und der Stellenplan 2005 wird be-
schlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2005 und dem Nachtragshaus-
haltsplan 2005 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2005
(für die Jahre 2004 bis 2008) berücksichtigt.
Begründung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2005 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen:
NH 2005
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