Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.01.2006
Eing. Dat. 08.12.2005
Nr. 964
Dez.: III
Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 472/05 vom 07.12.2005, DS I (A) 964
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO)
- Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2006, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 60.255 und den Erträgen in Höhe von
T€ 60.659 mit einem positiven Betriebsergebnis von T€ 404 und einem daraus
resultierenden bilanziellen Jahresgewinn von T€ 404 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.438,
Kreditaufnahme von T€ 4.195,Kredittilgung von T€ 971, Auflösung empfangener
Ertragszuschüsse von T€ 456, einem Jahresgewinn von T€ 404 und Investitionen
von T€ 7.610 ausgeglichen abschließt und außerdem Verpflichtungser-
mächtigungen in Höhe von T€ 1.700 umfasst, wird mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2006 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 4.195 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2006 zur rechtzeitigen
Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 2.556
festgesetzt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBl. I, Seite 154ff), insbesondere der §§ 15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.
Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlage Wirtschaftsplan
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