Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2006
Eing. Dat. 01.02.2006
Nr. 954
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag des Stadtverordnetenvorstehers vom 6.12.2005, DS I (A) 954
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
§ 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgenden Wortlaut:
Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordneten-versammlung vertreten sind und aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen, erhalten Fraktionsstatus.
Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Die Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung ergibt sich durch die Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), siehe hierzu § 36 a HGO.
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