Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2006

Eing. Dat. 01.02.2006

 

Nr. 954

 

 

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag des Stadtverordnetenvorstehers vom 6.12.2005, DS I (A) 954


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

§ 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgenden Wortlaut:

Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordneten-versammlung vertreten sind und aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen, erhalten Fraktionsstatus.

Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.


Begründung:
Die Notwendigkeit zur Änderung der Geschäftsordnung ergibt sich durch die Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), siehe hierzu § 36 a HGO.

 

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