Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2006
6. Betreuungsplätze ausbauen, Mittel bereitstellen, in Nachwuchs investieren
Antrag CDU vom 06.07.2006, DS I (A) 42
Az: 000-0002-01/0816#1052/2006
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.09.2006, DS I (A) 42/1
Az: 000-0002-01/0816#1094/2006
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 05.10.2006,
DS I (A) 42/2
Az: 000-0002-01/0816#1113/2006
Ergänzungsantrag CDU vom 05.10.2006, DS I (A) 42/3
Az: 000-0002-01/0816#1115/2006
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 11.10.2006, DS I (A) 42/4
Az: 000-0002-01/0816#1121/2006
Beschlusslage:
DS I (A) 42/4
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einsicht der Landesregierung, dass eine deutliche Verbesserung der Kinderbetreuungssituation nötig ist. Allerdings kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass das so genannte Bambini-Programm fast ausschließlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Durch die Umverteilung der Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Offenbach nach jetzigem Stand der Berechnungen rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln fehlen. Die Beitragsfreistellung für Eltern auf diese Weise bedeutet, dass die Kommune weniger Geld haben wird, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische Landesregierung auf, statt der bloßen Umverteilung von kommunalen Geldern endlich einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu leisten. Diese Investition in die Zukunft unserer Kinder kann nicht alleine von den Kommunen übernommen werden.
Daher wird die Landesregierung aufgefordert, eine Kompensation aus Landesmitteln für die zu erwartenden Einnahmeverluste der Stadt Offenbach beim Kommunalen Finanzausgleich durch die Einführung des BAMBINI Sonderprogramms zu leisten. Hierbei soll der besonderen sozialen und finanziellen Situation der Stadt Offenbach Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessischen Landesregierung entsprechende Verhandlungen zu führen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 42/4
Herr Stv. Stirböck (FDP) beantragt getrennte Abstimmung der einzelnen Absätze.
DS I (A) 42/4 Abs. 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einsicht der Landesregierung, dass eine deutliche Verbesserung der Kinderbetreuungssituation nötig ist. Allerdings kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass das so genannte Bambini-Programm fast ausschließlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert wird. Durch die Umverteilung der Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Offenbach nach jetzigem Stand der Berechnungen rund sechs Millionen Euro an Haushaltsmitteln fehlen. Die Beitragsfreistellung für Eltern auf diese Weise bedeutet, dass die Kommune weniger Geld haben wird, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeverluste der Stadt Offenbach beim Kommunalen Finanzausgleich durch die Einführung des BAMBINI Sonderprogramms zu leisten. Hierbei soll der besonderen sozialen und finanziellen Situation der Stadt Offenbach Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird gebeten, mit der Hessischen Landesregierung entsprechende Verhandlungen zu führen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.10.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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