Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2006
Eing. Dat. 06.07.2006
Nr. 47
Dez.: III (Amt 57)
Jahresabschluss EKO zum 31.12.2005;
Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 238/06 vom 05.07.2006, DS I (A) 47
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschießt:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach zum
2. Der festgestellte Jahresgewinn 2005 in Höhe von € 819.415,87 sowie der
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Unter Bezug auf die §§ 112 bis 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Die Betriebskommission hat in ihrer 49. Sitzung vom 05.04.2006 gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 5 des Eigenbetriebsgesetzes die Weiterleitung des Jahresabschlusses 2005 einschließlich der Entlastung der Betriebsleitung an die Gemeindevertretung beschlossen.
Anlässlich des Jahresabschlusses 2005 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Betriebskommission empfohlen, die offenen Forderungen gegen den Haushalt der Stadt Offenbach mit den abzuführenden Gewinnen zu verrechnen. Aus Bilanzsicht des EKO müssten die Forderungen ansonsten absehbar als nicht einbringbar ausgebucht werden.
Die Betriebskommission beschloss einstimmig bei einer Enthaltung, dem Magistrat die Verwendung der Jahresgewinne 2003 und 2005 sowie die Verrechnung der Alt-forderungen gegen den Haushalt der Stadt Offenbach wie oben zu empfehlen.
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt Offenbach entstanden im Wesent-lichen im Ausgründungsjahr 1996 aufgrund bilanzrechtlich darzustellender Forde-rungen aus Überstunden und Urlaubsansprüchen. Diese werden in der Kameralistik nicht erfasst und dargestellt.
In Abstimmung mit dem Finanzdezernat sollen die Jahresgewinne 2003 und 2005 verrechnet mit den o. g. Forderungen dem Haushalt zugeführt werden.
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