Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006
16a. Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße (Bauabschnitt 1a) u. von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (Bauabschnitt 1b);
hier: Projektbeschluss u. Einstufung gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 60
Az: 000-0002-01/0835#1074/2006
Ergänzungsantrag CDU vom 31.08.2006, DS I (A) 60/1
Az: 000-0002-01/0835#1088/2006
Beschlusslage:
DS I (A) 60/1 und DS I (A) 60
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Dem Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße, nach der
vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
Ingenieurbüro Kocks Consult entworfenen Planung und der, vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich
zusammensetzt aus
Kaiserstraße von Bismarckstraße
bis Hospitalstraße (BA 1a) 1.174.000,00 €
Kaiserstraße von Hospitalstraße
bis Geleitsstraße (BA 1b) 896.000,00 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96970
„Straßenbau Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße
(1. Abschnitt)“ wie folgt bereitgestellt:
veranschlagte Mittel bis Ende 2005: 100.011,60 €
Haushaltsplan 2006: 20.000,00 €
Haushaltsplan 2007: 1.850.000,00 €
Haushaltsplan 2008: 99.988,40 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
3. Im Nachtrag 2006 ist die Verpflichtungsermächtigung von 1.620.000,00 € um
330.000,00 € auf 1.950.000,00 € zu erhöhen.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2006, im
Haushaltsplan 2007 und im Investitionsprogramm vorzunehmen.
4. Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die beiden Unterabschnitte BA
1a und BA 1b getrennt. Die zu erwartende Finanzierung ist danach wie folgt
vorgesehen:
Bismarckstraße bis Hospitalstraße (BA 1a)
Straßenbeiträge: 467.000,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 340.000,00 €
Kreditmarktmittel: 367.000,00 €
Gesamt: 1.174.000,00 €
Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b)
Straßenbeiträge: 335.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 270.000,00 €
Kreditmarktmittel: 290.500,00 €
Gesamt: 896.000,00 €
Gesamtschau:
Straßenbeiträge gesamt: 802.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG gesamt: 610.000,00 €
Kreditmarktmittel gesamt: 657.500,00 €
2.070.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 55.215,69 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in
Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main
vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße
bis Hospitalstraße (BA 1a) sowie von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA
1b) ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft: Die Fahrbahn und der Gehweg
werden gem. § 5 Abs. 1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 % der
beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, den Gehweg incl.
Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 2 StrBS 50% der
beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung.
7. „Die Verkehrsführung der Bismarckstraße zwischen Waldstraße und
Kaiserstraße wird gegenläufig gestaltet. Die vorhandenen Trennschweller
werden entfernt. Haushaltsmittel sind unter 63000.96930 sowie 63000.96940
vorhanden bzw. werden eingestellt.“
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 60/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage I (A) 60 wird um folgende Ziffer 7. ergänzt:
„Die Verkehrsführung der Bismarckstraße zwischen Waldstraße und Kaiserstraße wird gegenläufig gestaltet. Die vorhandenen Trennschweller werden entfernt. Haushaltsmittel sind unter 63000.96930 sowie 63000.96940 vorhanden bzw. werden eingestellt.“
DS I (A) 60
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Geleitsstraße, nach der
vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
Ingenieurbüro Kocks Consult entworfenen Planung und der, vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus
Kaiserstraße von Bismarckstraße
bis Hospitalstraße (BA 1a) 1.174.000,00 €
Kaiserstraße von Hospitalstraße
bis Geleitsstraße (BA 1b) 896.000,00 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96970
„Straßenbau Kaiserstr. von Bismarckstr. bis Geleitsstr. (1. Abschnitt)“ wie folgt
bereitgestellt:
veranschlagte Mittel bis Ende 2005: 100.011,60 €
Haushaltsplan 2006: 20.000,00 €
Haushaltsplan 2007: 1.850.000,00 €
Haushaltsplan 2008: 99.988,40 €
Gesamt: 2.070.000,00 €
3. Im Nachtrag 2006 ist die Verpflichtungsermächtigung von 1.620.000,00 € um
330.000,00 € auf 1.950.000,00 € zu erhöhen.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2006, im
Haushaltsplan 2007 und im Investitionsprogramm vorzunehmen.
4. Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die beiden Unterabschnitte BA 1a
und BA 1b getrennt. Die zu erwartende Finanzierung ist danach wie folgt
vorgesehen:
Bismarckstraße bis Hospitalstraße (BA 1a)
Straßenbeiträge: 467.000,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 340.000,00 €
Kreditmarktmittel: 367.000,00 €
Gesamt: 1.174.000,00 €
Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b)
Straßenbeiträge: 335.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG: 270.000,00 €
Kreditmarktmittel: 290.500,00 €
Gesamt: 896.000,00 €
Gesamtschau:
Straßenbeiträge gesamt: 802.500,00 €
Zuschussmittel GVFG/FAG gesamt: 610.000,00 €
Kreditmarktmittel gesamt: 657.500,00 €
2.070.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
55.215,69 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung
mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
werden für den Umbau der Kaiserstraße von Bismarckstraße bis Hospitalstraße
(BA 1a) sowie von Hospitalstraße bis Geleitsstraße (BA 1b) ihre Teileinrichtungen
wie folgt eingestuft: Die Fahrbahn und der Gehweg werden gem. § 5 Abs. 1 b)
StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft.
Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahr-
bahn, den Gehweg incl. Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 2
StrBS 50% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.09.2006
Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung
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