Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.08.2006
Eing. Dat. 24.08.2006
Nr. 65
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Antrag SPD, B’90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. vom 24.08.2006, DS I (A) 65
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Hessischen Landesregierung für eine Novellierung und Verbesserung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) einzusetzen, die verstärkt die kommunalen Bedarfe berücksichtigt.
Begründung:
Das HGlG tritt am 21.12.2006 außer Kraft. Die Novellierung des Gesetzes auf Landesebene steht an. Zwischen September und Dezember 2006 soll der Vorschlag einer Novelle im Landtag diskutiert werden. Bisher ist das Ziel des Gesetzes, den Anteil von Frauen und Männern in allen Verwaltungsebenen annähernd gleich zu gestalten, nicht erreicht. Insbesondere in leitenden Führungsfunktionen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Auch muss den kommunalen Bedingungen bei der Novellierung verstärkt Rechnung getragen werden.
Insbesondere sind folgende für die Stadt und den Stadtkonzern Offenbach mit seinen ca. 5.000 Arbeitsplätzen relevanten Eckpunkte bei der Novellierung unverzichtbar:
Die Antrag stellenden Fraktionen fordern deshalb den Magistrat auf, sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, die bisherigen Standards des HGIG mindestens zu erhalten. Bei einer Novellierung ist die Situation in den Kommunen stärker als bisher zu berücksichtigen, so dass die Gesetzesziele schneller erreicht werden können.
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