Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.10.2006
Eing. Dat. 07.09.2006
Nr. 54
Dez.: I (Amt 20)
Nachtragshaushaltssatzung 2006 und Nachtragshaushaltsplan 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/06 vom 06.09.2006, DS I (A) 54
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2006 wird festgestellt und die
beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird beschlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2006 und dem Nachtrags-
haushaltsplan 2006 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
2006 (für die Jahre 2005 bis 2009) berücksichtigt.
Begründung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2006 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
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