Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.10.2006

Eing. Dat. 07.09.2006

 

Nr. 54

 

Dez.: I (Amt 20)

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2006 und Nachtragshaushaltsplan 2006
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/06 vom 06.09.2006, DS I (A) 54


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2006 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2006 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2006 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2006 (für die Jahre 2005 bis 2009) berücksichtigt.

Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2006 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

 

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