Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2006




4.         Nachtragshaushaltssatzung 2006 und Nachtragshaushaltsplan 2006
Antrag Magistratsvorlage 304/06 vom 06.09.2006, DS I (A) 54
Az: 000-0002-01/0871#1127/2006
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 16.11.2006,
DS l (A) 54/1
Az: 000-0002-01/0871#1145/2006


Änderungslisten
Herr Oberbürgermeister Schneider und Herr Stadtkämmerer Beseler haben in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vom 06.11.2006 die Änderungslisten des Magistrats vorgelegt.
Der Ausschussvorsitzender, Herr Peter Schneider (B´90/Die Grünen), hat die Änderungslisten zum Antrag an die Stv.-Versammlung erhoben.


Beschlusslage:

 

Änderungsliste zum Nachtrags-Haushaltsplan 2006 -
Verwaltungshaushalt (VwH)

Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 07.11.2006, DS I (A) 54
Az: 000-0002-01/0880#1137/2006

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste (VwH).

Änderungsliste zum Nachtrags-Haushaltsplan 2006 -
Vermögenshaushalt (VmH)

Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 07.11.2006, DS I (A) 54
Az: 000-0002-01/0881#1138/2006

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste (VmH).

Änderungsliste zum Nachtrags-Haushaltsplan 2006 - Verpflichtungsermächtigung (Verpfl.)
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 07.11.2006, DS I (A) 54
Az: 000-0002-01/0882#1139/2006

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste (Verpfl.).






Nachtragshaushaltssatzung 2006 und Nachtragshaushaltsplan 2006
Antrag Magistratsvorlage 304/06 vom 06.09.2006, DS I (A) 54
Az: 000-0002-01/0871#1127/2006
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 16.11.2006,
DS l (A) 54/1
Az: 000-0002-01/0871#1145/2006


 
DS I (A) 54/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird um einen Nachtragsstellenplan ergänzt:
    Im Unterabschnitt 00100/ Magistrat des Stellenplans 2006 in der Fassung
    vom 19.01.2006, wird unter der Besoldungsgruppe B die Zahl 3,0 durch 4,0
    ersetzt. Der Vermerk 1) wird in diesem Zusammenhang um eine Stelle der
    Besoldungsgruppe B5 erweitert.

2. Die Nachtragshaushaltssatzung wird in § 6 geändert: „Es gilt der von der
    Stadtverordnetenversammlung am 19.01.2006 beschlossene Stellenplan in
    der am 16.11.2006 geänderten Fassung."

DS I (A) 54
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller vorab beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wie folgt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2006 wird festgestellt
    und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2006 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2006 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im
    Investitionsprogramm 2006 (für die Jahre 2005 bis 2009) berücksichtigt.


Die Änderungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 54/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird um einen Nachtragsstellenplan ergänzt:
    Im Unterabschnitt 00100/ Magistrat des Stellenplans 2006 in der Fassung vom
    19.01.2006, wird unter der Besoldungsgruppe B die Zahl 3,0 durch 4,0 ersetzt.
    Der Vermerk 1) wird in diesem Zusammenhang um eine Stelle der Besoldungs-
    gruppe B5 erweitert.

2. Die Nachtragshaushaltssatzung wird in § 6 geändert: „Es gilt der von der
    Stadtverordnetenversammlung am 19.01.2006 beschlossene Stellenplan in
    der am 16.11.2006 geänderten Fassung."

 


DS I (A) 54

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller vorab beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wie folgt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2006 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2006 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2006 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2006 (für die Jahre 2005 bis 2009) berücksichtigt.



 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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