Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007
25. Förderung des Fahrradverkehrs in Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 25.07.2007, DS I (A) 197
Az: 000-0002-01/1023#1327/2007
Änderungsantrag Rep vom 28.08.2007, DS I (A) 197/1
Az: 000-0002-01/1023#1334/2007
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 28.08.2007,
DS I (A) 197/2
Az: 000-0002-01/1023#1336/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 197/2
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, in allen Straßen, in denen dies gefahrlos möglich ist, die Regel „Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen“ umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Februar 2008 über Umfang und Fortschritt der Umsetzung zu berichten.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 197/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, in allen Straßen, in denen dies gefahrlos möglich ist, die Regel „Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen“ umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Februar 2008 über Umfang und Fortschritt der Umsetzung zu berichten.
DS I (A) 197/1
Durch Annahme der DS I (A) 197/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 197/1
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen seit Einführung des Modells „Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen“ mit der Regelung gemacht wurden.
DS I (A) 197
Durch Annahme der DS I (A) 197/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 197
Der Magistrat veranlasst im Stadtteil Bieber die einheitliche Anwendung der Regel "Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr in 30-km-Zonen" und prüft und berichtet ein Jahr nach Einführung der Regel darüber, ob
1. die entsprechende Ausweitung des Modells „Radfahren gegen die Einbahnstraße
in 30-km-Zonen in Bieber“ auf das gesamte Stadtgebiet und
2. generelles Radfahren gegen den Einbahnstraßenverkehr auch außerhalb von
30-km Zonen in Offenbach ermöglicht werden kann und
3. welche Kosten und Nutzeneffekte mit einer solchen Ausweitung verbunden wären.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.09.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.