Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.10.2007

Eing. Dat. 30.08.2007

 

Nr. 200

 

Dez.: III (Amt 20)

2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 296/07 vom 29.08.2007, DS I (A) 200


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der  beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007 wird festgestellt und
    die beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird beschlossen,

b) die sich aus der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und dem 2. Nachtrags-
    haushaltsplan 2007 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2008 (für die Jahre 2007 bis 2011) berücksichtigt.

Begründung:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

 

 

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