Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.10.2007
Eing. Dat. 30.08.2007
Nr. 200
Dez.: III (Amt 20)
2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 296/07 vom 29.08.2007, DS I (A) 200
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007 wird festgestellt und
die beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird beschlossen,
b) die sich aus der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und dem 2. Nachtrags-
haushaltsplan 2007 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
2008 (für die Jahre 2007 bis 2011) berücksichtigt.
Begründung:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
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