Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.11.2002
Eing. Dat. 28.11.2002
Nr. 429
Dez.:III (Amt 57)
Jahresabschluss EKO zum 31.12.2001; Ergebnisverwendungsvorschlag; Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/02 vom 27.11.2002, DS I (A) 429
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2001 erstellt. Dieser wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heim & Honermeier, Hainerweg 50, 60599 Frankfurt am Main geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Unter Bezug auf die §§ 112 bis 114 HGO wird der Betriebsleitung auf Grund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Die Betriebskommission hat in ihrer 34. Sitzung vom 18.09.2002 gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 5 des Eigenbetriebsgesetzes die Weiterleitung des Jahresabschlusses 2001 sowie die Entlastung der Betriebsleitung an die Gemeindevertretung beschlossen.
Die notwendigen Haushaltsmittel zum Ausgleich des Jahresverlustes sind im Haushaltsplan 2002 eingestellt.
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