Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.06.2008
Eing. Dat. 05.06.2008
Nr. 316
Grundsatzbeschluss zum weiteren Ausbau der Hortplätze an Offenbacher
Grundschulen in Kooperation mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten (EKO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 177/08 (Dez.: II, Amt 51) vom 04.06.2008, DS I (A) 316
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
1. Zum Schuljahr 2008/09 wird beim EKO als Träger an der Goetheschule, der
Mathildenschule und der Buchhügelschule in der ersten Jahrgangsstufe jeweils
eine Hortgruppe eingerichtet.
2. An der Eichendorffschule wird das bereits eingeführte Hort/Ganztagsklasssen-
modell von EKO und Schule mit dem Schuljahr 2008/09 - beginnend mit der
ersten Jahrgangsstufe - zweizügig geführt.
3. Der Magistrat wird beauftragt, im Nachtragshaushaltsplanentwurf 2008 die für 100
zusätzliche Hortplätze ab 1.8.2008 noch nicht vorgesehenen Haushaltsmittel zur
Beitragsentlastung nach § 90 SGB VIII bei dem Untersachkonto 45410.76110
(voraussichtlich 38 T€) vorzusehen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2009 die Mittel zur
Förderung (nach § 90 SGB VIII) für die 100 neu geschaffenen Hortplätze sowie
die ab August 09 hinzukommenden 100 Hortplätze bei dem Untersachkonto
45410.76110 (voraussichtlich 127 T€) und die notwendigen Betriebskostenzu-
schüsse bei dem Untersachkonto 46420.70700 (voraussichtlich 492 T€)
vorzusehen.
5. Der Magistrat wird beauftragt, weitere Grundschulen für das Modell Ganztags-
klassen in Kooperation mit dem Hortangebot des EKO zu gewinnen und das
Modell bedarfsorientiert weiter zu entwickeln.
6. Der Magistrat wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, sich an der
Finanzierung von Horten an den Grundschulen mit originären Landesmitteln
wesentlich stärker als bisher zu beteiligen.
Begründung:
Ausweislich des ebenfalls im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung
vorliegenden „Grundsatzbeschlusses zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren (U3) und Kinder im schulpflichtigen Alter gem. § 24 a SGB VIII“ müssen bis 2010 noch mindestens 400 Hortplätze geschaffen werden. Mit diesem Beschluß wird das Ausbauziel bis 2010 erreichbar, sofern spätestens 2010 eine weitere
Grundschule sich an der Umsetzung des Konzeptes beteiligt oder eine der
beteiligten Grundschulen die Zweizügigkeit einführt.
Das an der Eichendorffschule bereits erprobte Konzept der strukturellen wie
räumlichen Zusammenlegung von Hort und Grundschule mit dem Ziel, in diesen
dabei entstehenden Ganztagsklassen Bildungstage ganztägig für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren, bietet aus der Sicht aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Schulträger sowie Jugendhilfeträger) überzeugende Vorteile:
Die im Beschlusstenor aufgeführten Grundschulen haben ihre Beteiligung bereits mit der Jugendamtsleitung beziehungsweise der Betriebsleitung des EKO in Kooperation mit dem Schulamt und dem Staatlichen Schulamt vorbereitet. Die Eichendorffschule beabsichtigt, das Angebot, sofern organisatorisch noch umsetzbar, beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 zweizügig vorzuhalten.
Zu 3
Die im Haushaltsplan 2008 für Betriebskostenzuschüsse eingeplanten Mittel sind ausreichend.
Für die Elternentlastung nach § 90 SGB VIII für die 4 zusätzlichen Hortgruppen werden für 5 Monate ca. 38 T€ benötigt. Diese können im Nachtragshaushaltsplan 2008 durch Minderausgaben bei den Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden.
Zu 4
Für Elternentlastung nach § 90 SGB VIII werden für 4 Hortgruppen über 12 Monate und weitere 4 Hortgruppen über 5 Monate ca. 127 T€ benötigt.
Für Betriebskostenzuschüssen werden für 4 Hortgruppen über 12 Monate und weitere 4 Hortgruppen über 5 Monate ca. 492 T€ benötigt.
Zu 5
Das Ausbauziel, bis 2010 für mindestens 22% der Hortpopulation Plätze vorzuhalten, kann nur erreicht werden, wenn noch mindestens eine weitere Grundschule in das Modell einbezogen wird oder eine der bereits beteiligten Grundschulen mehrzügig wird.
Außerdem hält es der Magistrat unter bildungspolitischen Zielsetzungen für die Offenbacher Situation für geboten, durch dieses Modell das Angebot echter Ganztagsschulangebote auszubauen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, daß die Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen in keiner Altersphase als der von 0 bis 10 Jahren nachhaltiger und damit letztlich auch kostengünstiger positiv beeinflußt werden können. Insbesondere Kinder, deren Eltern eine andere Muttersprache als Deutsch sprechen, erhalten mit diesem Ganztagsangebot ein Erfolg versprechenderes Bildungsangebot.
Aus der Perspektive des Bedarfs an Maßnahmen zur Steigerung der Ergebnisse des Bildungssystems Schule wie erfolgreicher Integration von Migrantinnen und Migranten in Offenbach ist der Ausbau dieses Kooperationssystems zwischen Grundschulen und Jugendhilfe geboten.
Zu 6
Das Land Hessen beteiligt sich nach wie vor aus originären Landesmitteln an den Ausgaben der Jugendhilfe für Bildung und Betreuung im Elementar- und Hortbereich nur geringstfügig. Insbesondere die Horte der Jugendhilfe fangen den durch die Hessische Landesregierung verursachten Mangel an vollständigen Ganztagsschulangeboten auf. Die vom Land Hessen teilfinanzierten Angebote der Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung in Schulen decken weder den Betreuungs- und schon gar nicht den Bildungsbedarf der Schülerinnen und Schüler wie ihrer Eltern. Aus der Sicht des Magistrates wäre es daher die Pflicht des Landes Hessen, bis zur bedarfsdeckenden Einführung von echten Ganztagsschulen die Kosten ergänzender und besonders strukturell mit Schule verzahnter Hortangebote überwiegend zu tragen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für 0-10jährige fordert - aus guten Gründen - die pädagogische Verzahnung von
Elementarbildung, Horten und Grundschule. Es muß daher gefordert werden, daß sich das Land Hessen auch an den Kosten beteiligt.
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