Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.08.2008
Eing. Dat. 21.08.2008
Nr. 338
Nachtragshaushaltssatzung 2008 und Nachtragshaushaltsplan 2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 284/08 (Dez. III, Amt 20) vom 20.08.2008, DS I (A) 338
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008 wird festgestellt und die
beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2008 wird beschlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2008 und dem Nachtragshaus-
haltsplan 2008 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2008
(für die Jahre 2008 bis 2012) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik.), ein.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen
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