Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 50, 51, 93 Abs. 1 sowie 121 und 127 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. 2007, S. 757); in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl I. S. 218), § 10 Absatz 5 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl I S. 166) sowie der §§ 1 - 6 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl I S. 225), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl I S. 54) und § 11 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main, zuletzt geändert am , hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am die nachfolgende
1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main
beschlossen.
Artikel 1
§ 3 Absatz 1) Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Maßgeblich ist ferner die Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklassen) und der Umfang (Geh- und Fahrbahnreinigung, Rkl. 1-4 und 6-8 oder Rkl. 5 (nur Fahrbahnreinigung – einmal pro Woche)).
§ 4 Absatz 1) wird wie folgt neu gefasst:
1) Die jährliche Gebühr beträgt pro laufendem bzw. fiktivem Meter Straßenfront
in Reinigungsklasse 5: 2,80 EUR
in Reinigungsklasse 1: 4,37 EUR
in Reinigungsklasse 2: 8,74 EUR
in Reinigungsklasse 6: 17,49 EUR
in Reinigungsklasse 3: 26,23 EUR
in Reinigungsklasse 8: 34,96 EUR
in Reinigungsklasse 4: 52,46 EUR
in Reinigungsklasse 7: 61,18 EUR
§ 4 Absatz 3) entfällt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main tritt am 01.03.2009 in Kraft.
Offenbach am Main, den
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Horst Schneider
Oberbürgermeister
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