Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2008
Eing. Dat. 23.10.2008
Nr. 365
Haushaltssicherungskonzept 2009
Antrag Magistratsvorlage Nr. 355/08 (Dez. III, Amt 20) vom 22.10.2008, DS I (A) 365
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.
Der Stadt Offenbach wurde in Form einer Auflage (Auflage Nr. 8 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 28.05.2008) aufgegeben, ein von der Vertretungskörperschaft zu beschließendes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Mit dieser erneuten Auflage zur Erstellung eines HSK wird von der Kommunalaufsicht die Gesetzeslage umgesetzt. Die HGO - § 92 Abs. 4 - enthält seit Anfang 2005 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.
In seiner Gliederung und seinem Aufbau orientiert sich das HSK 2009 grundsätzlich an den Vorgaben der Genehmigungsbehörde. Es werden wichtige Daten und Informationen zum Haushalt und zur Stadtentwicklung komprimiert präsentiert und analysiert.
Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz vielfältiger Maßnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Ansiedlungspolitik, Modernisierung der Rechnungslegung und Verwaltungsmodernisierung dauerhaft nicht in Sicht.
Anlage
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