Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.11.2008
Eing. Dat. 20.11.2008
Nr. 372
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.11.2008
Eing. Dat. 20.11.2008
Nr.
Dezernat I
Amt 60
Vorlage an den Magistrat Nr.
Neugestaltung des Wilhelmsplatzes (1. u. 2. Bauabschnitt)
hier:
Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008, DS I (A) 372
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes (1. BA) auf der Grundlage des vom Amt
für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Architekten-
büro Nieper und Partner erstellten Gestaltungsentwurfs wird zugestimmt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag, alle für die
Ausschreibung des 1. BA im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens notwendigen Schritte
einzuleiten und das Vergabeverfahren bis zu der internen Entscheidung über den
Zuschlag durchzuführen.
3. Die Einleitung des Vergabeverfahrens führt zu keiner Vergabeverpflichtung. Über
dieeine Vergabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Hierüber ist eine ent-
sprechende Beschlussvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung
zur abschließenden Entscheidung vorzulegenvorzunehmen.
4. Der Umgestaltung der
beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden
Straßen (2. BA) auf Basis der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement
erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung mit voraussichtlichen
Kosten in Höhe von 98170.000,00,00 € wird zugestimmt.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für
den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende
Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Mittel für den 2. BA sind bei dem
Untersachkonto 63000.94061 „Straßen
östlich und westlich Wilhelmsplatz“ SK 09520000, Projekt-Nr. 601120000000
veranschlagt bzw. zu veranschlagen. Gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt
Offenbach am Main sind für den Umbau der beiden seitlichen Straßen Straßenbei-
träge zu erheben.
Begründung:
Die Stadt Offenbach ist Eigentümerin des Wilhelmsplatzes, der derzeit an drei Tagen für den Wochenmarkt und ansonsten als gebührenpflichtiger Parkplatz genutzt wird. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes sowie des Marktbetriebes wird derzeit durch die Stadt selbst durchgeführt. Die Stadt bleibt weiterhin Vertragspartner der Marktbeschicker.
Der Wilhelmsplatz ist einer der markantesten und schönsten Stadtandplätze Offenbachs. Er zeichnet sich durch die klare rechteckige Platzform mit eindeutigen
Raumkanten aus. Eine Ensemblewirkung wird durch die Einfassung mit Kastanienbäumen und die weitgehend geschlossene, historische Bebauung erreicht.
Für das öffentliche Leben spielt der Wilhelmsplatz als Marktplatz in Offenbach eine wichtige Rolle. Zur Attraktivität des Wilhelmplatzes tragen auch die zahlreichen Gastronomien in den beiden östlich und westlich des eigentlichen Platzes verlaufenden Straßen bei. Diese stadträumliche Qualität wird durch die Nutzung als Parkplatz und den schlechten Zustand des Belags beeinträchtigt. Die Pflasterflächen sind zerstückelt in kleine Asphalt- und Basaltbeläge, denen man die notdürftigen Reparaturmaßnahmen deutlich ansieht. Es gibt keine Marktflächenmarkierung, die elektrische Versorgung der Marktstände mittels freiliegender Kabel ist ein ständiger Gefahrenpunkt.
Der Neugestaltung des Wilhelmsplatzes mit den beiden seitlich angrenzenden Straßen ist im Zusammenhang der Innenstadtentwicklung ein hoher Stellenwert zuzuordnen, deshalb ist beabsichtigt, den Wilhelmsplatz von Hauswand zu Hauswand umzugestalten.
In einem 1. Bauabschnitt (1. BA) soll die eigentliche Platzfläche zwischen den Baumstreifen unter Hinzuziehung eines privaten Partners im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) neu gestaltet werden. Zudem soll die Bewirtschaftung des Parkplatzes durch den privaten Partner erfolgen.
Geplant ist, den Wilhelmsplatz künftig zur Hälfte autofrei zu halten und die Oberfläche in einen baulich einwandfreien und der städtebaulichen Bedeutung entsprechenden Zustand zu versetzen.
In einem 2. Bauabschnitt (2. BA) werden dann die seitlichen Straßenbereiche umgebaut. Die Mit der Detailplanung wird unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss begonnen. des 2. BA folgt 2009.
Es sind folgende verkehrliche Aspekte (1. + 2. BA) zu beachten:
- Für dDie den Platz umgebenden Straßen ist eine deutliche sollen Verkehrsreduzierung
insbesondere des Parksuchverkehrs zu erreichen, die Möglichkeit eines „Kreisver-
kehrs“ rund um dem Wilhhlelmsplatz ist hierbei auszuschließen.
weitgehend verkehrsberuhigt werden.
- Durch das im Verkehrsmanagementplan beschlossene dynamische Parkleitsystem
sollen Parksuchverkehre in der Innenstadt minimiert werden.
- Derzeit sind auf dem Platz ca. 197 Parkplätze sowie in den beiden seitlichen
Straßen rd. 59 Parkplätze, d.h. insgesamt ca. 256 Parkplätze vorhanden. Künftig
werden auf dem Platz 96 und in den beiden seitlichen Straßen voraussichtlich nach
dem Umbau ca. 27 Parkplätze zuzüglich 2 Behindertenparkplätze ausgewiesen.
Hinzukommen weitere rd. 196 Stellplätze in einem neu gebauten Parkhaus am
Marktplatz, das 24 Std. geöffnet hat und derzeit einen Nachttarif i.H.v. 3 € die Nacht
anbietet. Das Parkplatzangebot wird damit künftig bezogen auf diese Bereiche bei
rd. 321 Stellplätzen liegen.
- Eine Zählung an drei Tagen (Do, Fr, Sa im Mai 2008 in den Abend- bzw. Nacht
stunden) erbrachte eine durchschnittliche Nutzung der ca. 256 Plätze durch 61 An
wohner, bei einer Gesamtbelegung der vorhandenen Plätze zwischen 63 – 85 %.
Zur Kompensation wegfallender Anwohnerparkplätze sollen auf den bewirtschafte
ten Parkplatz in den Nachtzeiten ca. 35 Parkplätze privilegiert für die Anwohner zur
Verfügung stehen. In den beiden seitlichen Straßen sollen künftig die verbleibenden
27 Parkplätze für Bewohnerparken vorgesehen werden.
- Für den Umbau des Platzes wird die bisherige Verkehrsführung beibehalten, eine Anpassung bzw. ggfs. Änderung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Planung des 2. BA zu prüfen sein. Die Zufahrten zum Parkplatz sind daher so angeordnet, dass sie mit geringfügigen Umbauten (umstellen z.B. der Ticketgeber/Schranken) an geänderte Verkehrsführungen angepasst werden können.
Zu 1: Kernpunkte zur Neugestaltung des Wilhelmsplatzes in Offenbach (1. BA)
a) Die Nutzung als Wochenmarkt und einer Teilfläche als Parkplatz bleiben
erhalten.
b) Die Aufenthaltsqualität wird verbessert. Im Bereich des Baumstreifens
werden 6 neue Bänke aufgestellt. Die Ruhezone am „Streichholzkarlchen“
bleibt erhalten.
c) Bei der Planung wird auf historische Vorbilder zurückgegriffen. Daraus
ergibt sich eine Dreiteilung des Platzes:
• An der Südseite wird wieder ein Baumhain angelegt. In diesem Bereich
wird in Zukunft
dauerhaft geparkt (Fläche C).
• Die Fläche B hat eine Doppelnutzung; Wochenmarkt an Markttagen,
Parkplatz an den übrigen Tagen.
• Die an die Bieberer Straße angrenzende Fläche A wird nur an Markttagen
belegt und ist an den übrigen Tagen als freier Raum verfügbar.
d) Dem Mittelpunkt wird eine besondere Aufenthalts- oder Erlebnisqualität
zugewiesen. Hier wird zunächst eine runde Pflasterfläche als Platzhalter für
einen evtl. später nachzurüstenden Marktbrunnen angeordnet. Die Mitte ist
auch an Markttagen einsehbar. Dort kann ein Markt-Treff entstehen.
e) Der vorhandene Baumstreifen fügt sich in die neue Gestaltung ein und
bleibt im Bestand erhalten.
f) Die Aufstellflächen für die Marktbeschicker werden unter Beibehaltung des
heutigen Platzbedarfs optimiert. Die Stromanschlüsse für die Marktstände
werden unter die Erde verlegt und mit einem sog. „Senkelektranten“ ausge
rüstet. Somit bleiben die Wege zwischen den Wochenmarktständen frei von
Kabeln.
g) Die Gestaltung der Oberfläche ist
am Nutzungsbedarf des Platzes orien-
tiert. Eine spätere Markierung des Platzes für Markt- und Parkplätze kann
somit unterbleiben. Das Pflaster aus überwiegend dunkelgrauem Basalt
orientiert sich am historischen Platzbelag. Es stellt eine hochwertige und
robuste Oberfläche dar. Eingelegten Streifen aus antikrosafarbenem Porphyr
schaffen eine eindeutig erkennbare Unterteilung in Marktfelder/Parkfelder,
sowie Gehwege/Fahrwege. Unterschiede ergeben sich in der Füllung der
Flächen der Park- bzw. Marktfelder:
• Sie sind nur in der Fläche A rein in Basalt-Naturstein ausgebildet.
• In der Fläche B sind die einzelnen Parkplätze mit einem abgesplitteten
Asphaltbelag ausgeführt. Die übrigen Flächen bestehen aus Basalt-
pflaster.
• Der Dauerparkplatz (Fläche C) ist in Asphalt mit abgesplitteten Parkplät-
zen geplant.
h) Um die Abgrenzung
zwischen den verschiedenen Nutzungsbereichen zu
gewährleisten, wird zwischen der Fläche A und B eine Pollerreihe aufge-
stellt. Diese wird an Markttagen zwischen den Marktständen integriert.
Zwischen der Dauerparkfläche C und dem temporären Parkplatz B wird als
Abgrenzung eine feste Pollerreihe mit Ketten eingebaut.
i) Die Platzbeleuchtung
ist als atmosphärische, dekorative Leuchte geplant.
Bei dem vorgeschlagenen Modell wird das Thema „Laterne“ in eine moderne
Formensprache übertragen. Die Leuchten sind an den Längsseiten ange-
ordnet und unterstreichen die Ensemblewirkung der Platzanlage. Sie erfüllen
die Anforderungen an ei-nne asymmetrische Lichtverteilung und sorgen für
genügend Licht auf den angrenzenden Wegen und Park- bzw. Marktflächen.
Sie werden mit einer energiesparenden Lichttechnik ausgestattet. Die Be-
leuchtung der Fläche C ist abweichend davon als Lichtstele geplant, die zum
einen den Parkplatz ausleuchtet und zum anderen das Blätterdach des
Baumhaines von unten anstrahlt.
j) Die Altglascontainer werden vom Platz entfernt. Die Entsorgung von
Altglas
wird mit einem neuen System von Unterflurglascontainern durchgeführt.
k) In Zusammenarbeit mit Marktbeschickern und ESO Eigenbetrieb wird zur-
zeit ein neues Sauberkeitskonzept erarbeitet. Weiterhin ist ein Marketing-
konzept für den Wochenmarkt in Vorbereitung.
Zu 2:
Es ist geplant, den Umbau des Platzes und den künftigen Betrieb des Parkplatzes europaweit als kombinierten Bau- und Dienstleistungsvertrag auszuschreiben, um auf diese Weise das wirtschaftlichste Angebot für die Stadt einzuholen. Die Investitionskosten des privaten Partners sollen dabei über den Pachtzins verrechnet werden (Bau- und Dienstleistungskonzession).
Die Ausschreibung soll im Wege eines sogenannten "offenen Verfahrens" nach VOL (der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf dem Dienstleistungselement) erfolgen.
Mit dem privaten Partner als künftigem Betreiber/Pächter sollen vertraglich u.a. folgende Inhalte festgeschrieben werden:
- Die Umgestaltung des Platzes erfolgt entsprechend der Entwurfsplanung der Stadt
Offenbach. Die geplanten Material- und Qualitätsvorgaben sind bindend um-
zusetzen.
- Die Parkgebühren (tags- wie nachts) sollen sich am ortsüblichen Standard
orientieren.
- Die Verkehrssicherung für den gesamten Platz obliegt dem Betreiber.
- An Markttagen ist der Mittelteil der Platzfläche (Fläche B) von Parken freizuhalten.
- Neben den Markttagen ist dieser Mittelteil an weiteren 5 Tagen im Jahr für Feste
und Veranstaltungen von Parken freizuhalten.
- Der Marktbetrieb soll während der Umbauphase weiterhin stattfinden. Die Baustelle
ist daher in entsprechenden Abschnitten durchzuführen.
Als Bewertungskriterien für die Auswahl des privaten Partners werden insbesondere folgende Aspekte dienen:
- Laufzeit ohne Pachtabgabe (Grundlaufzeit, max. 20 Jahre)
- Pachtzins nach Ablauf der Grundlaufzeit (max. 5 Jahre)
- Ideen für zusätzliche Anwohnerparkmöglichkeiten und Anreiz für Gastronomiegäste
(auch für die Bauzeit)
Für das Gestaltungskonzept (1. BA) wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Pöyry eine Kostenschätzung durchgeführt, die vom Revisionsamt geprüft, unter der Annahme, dass die Baumaßnahme durch die Stadt selbst durchgeführt wird, mit rd. 1,8914 Mio. € abschließt.
Die Umsetzung des 1. BA als ÖPP-Verfahren soll jedoch grundsätzlich kostenneutral erfolgen, da der private Partner seine Kosten, die er im Zusammenhang mit den von ihm vorzunehmenden Bau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch die Möglichkeit einer pachtfreien Nutzung des Parkplatzes refinanzieren wird.
Zu 3:
In den Ausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich formuliert sein, dass der abschließende Zuschlagdie Vergabe von der Zustimmung durch die Stadtverordneten abhängig ist und sich der Auftraggeber deshalb die Nichtvergabe der Leistung
vorbehält. Demgemäß könnte keiner der Bieter die tatsächliche Vergabe der Leistung durch die Stadt verlangen.Durch eine solche Formulierung Ein entsprechender Vertrauensschutz oder eine vergleichbare Rechtsposition der Bieter bestünde deshalb nicht. besteht bei einer eventuellen Nichtvergabe kein Vertrauensschutz für die Bieter.
Zu 4 u 6:
Für die Umsetzung des 2. BA wurde vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement eine erste Kostenschätzung durchgeführt,
die vom Revisionsamt geprüft mit 98170.000,00 € abschließt. Die Für die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme sind erfolgt entsprechend dem Antragstenor für den Haushalt 2009 100.000,00 € sowie für 2010 870.000,00 € bereits angemeldet. Der Haushaltsansatz für 2010 ist
entsprechend anzupassen.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird unmittelbar nach Fertigstellung des 1. BA begonnen..
Der Umbau der beiden seitlichen Straßen löst für die Anlieger in den genannten Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Die konkrete Einstufung nach § 5 StrBS ist erst nach Vorliegen der Projektplanung möglich. Aufgrund der angestrebten Verkehrsberuhigung wird z.Zt. von einem Anliegeranteil von 50 – 65% der beitragsfähigen Kosten ausgegangen.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme aus.
Offenbach am Main, den
Dezernat I
H. Schneider
Oberbürgermeister
Anlage
Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro
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