Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.01.2003
Eing. Dat. 06.01.2003
Nr. 445
Zur Erfüllung des Anspruchs der Parteien und Wählergruppen auf eine angemessene Wahlwerbung kann, im Rahmen der sogenannten “Richtlinien für Wahlsichtwerbung“, auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Offenbach Plakatwerbung betrieben werden.
In regelmäßigen Abständen - für gewöhnlich vor jeder anstehenden Wahl - sind jedoch, sehr zum Ärgernis eines wachsenden Teils der Bevölkerung, seitens der werbenden Parteien und Wählergruppen teilweise gravierende Verstöße gegen die inhaltlich eindeutigen und allseits bekannten Regelungen für die Wahlsichtwerbung an der Tagesordnung.
In der Absicht möglichst frühzeitig den besten Stellplatz für die eigenen Plakattafeln zu ergattern, werden - teilweise bereits mehrere Monate vor dem eigentlichen Wahltag - Veranstaltungshinweise plakatiert und, um die Plakatständer nach der betreffenden Veranstaltung nicht wieder entfernen zu müssen, immer wieder mit neuen Veranstaltungshinweisen überklebt. Durch die beschriebene Praxis werden die städtischen Richtlinien eindeutig unterlaufen.
Im Interesse der Wahrung der Chancengleichheit aller zu Wahlen antretenden Parteien und zur Eindämmung des bedrohlich ausufernden Schilderwaldes ist eine restriktive Kontrolle der Einhaltung der städtischen Vorgaben durch das Ordnungsamt dringend notwendig.
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