Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.11.2008
Eing. Dat. 28.11.2008
Nr. 381
Haushaltsplanentwurf 2009
Haushaltsbegleitantrag – Controlling
Antrag CDU vom 27.11.2008, DS I (A) 381
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei allen Projekten mit einem Budget über 100.000 € gemäß § 28 GemHVO-Doppik vierteljährlich den zuständigen Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung über den Sachstand und die Umsetzung Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die politische Praxis der vergangenen Jahre und Jahrzehnte hat gezeigt, dass sich bei Projekten, besonders im Investitionsbereich, im Laufe der Zeit erhebliche Veränderungen ergeben. Oft werden Projekte nicht im vorgesehenen Zeitraum fertig gestellt, auch gibt es oft Veränderungen im Finanzrahmen, häufig wird dabei mehr Geld benötigt. Regelmäßig werden daher die Stadtverordneten von neuen Magistratsvorlagen überrascht, in welchen höhere Finanzmittel gefordert bzw. vorab Finanzmittel als Deckungsvorschläge für andere Projekte plötzlich umgeschichtet werden. Dies wird oft dadurch begründet, dass die zuvor angesprochene Maßnahme „gestreckt“ werden könne, während eine andere, neue Maßnahme jetzt sofort in Angriff genommen werden solle.
Dies führte und führt oft zu Unklarheiten und Missverständnissen und entspricht auch nicht dem Gebot der Transparenz. Trotz oder auch gerade wegen der neuen doppischen Haushaltsführung erscheint der antragstellenden Fraktion aktueller Klärungsbedarf geboten. Dieser Antrag dient daher vorzüglich der Umsetzung der Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
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