Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.12.2008
Eing. Dat. 28.11.2008
Nr. 386
Haushaltsplanentwurf 2009
Denkmalschutzpreis (Pb 10)
Antrag CDU vom 27.11.2008, DS I (A) 386
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In Ergänzung der Vorlage I (A) 675 vom 03.06.2004 wird der Denkmalschutzpreis der Stadt Offenbach am Main zukünftig und regelmäßig mit 2.000 € pro Jahr dotiert.
Die Finanzierung erfolgt über USK 02010.71740 Sachkonto 72900000 Produkt 010106.
Begründung:
Offenbach verfügt über eine Vielzahl schutzwürdiger und erhaltenswerter Baulichkeiten. Mit dem erst kürzlich eingeführten Denkmalschutzpreis wurden die Bemühungen ausgezeichnet, die die Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt oder auch zur Wiederherstellung historisch wertvoller Anlagen vorgenommen haben. Die zu Ehrenden haben bisher eine Urkunde und eine Plakette erhalten, eine finanzielle Anerkennung ihrer Arbeit erfolgte jedoch nicht. Andere Auszeichnungen, wie zum Beispiel der „Sophie-La-Roche-Preis“, werden pekuniär dotiert.
Auch mit dem Denkmalschutzpreis sollte insoweit eine Gleichstellung stattfinden. Die antragstellende Fraktion denkt daher daran, einen Betrag von 2.000 € einzusetzen. Darin enthalten sein sollen die Kosten für die Auszeichnungsfeierlichkeiten von ca. 500 € sein sowie eine ideelle Anerkennung der Arbeit in Höhe von 1.500 €.
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