Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2009
4. Eingang zum Rumpenheimer Schlosspark, Platzgestaltung Mainufer / Mainuferdamm östl. Rumpenheimer Schlosspark
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 483/08 (Dez. I, Amt 60) vom 17.12.2008,
DS I (A) 393
Az: 000-0002-01/1316#1686/2009
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 22.01.2009,
DS I (A) 393/1
Az: 000-0002-01/1316#1696/2009
Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 02.03.2009,
DS I (A) 393/2
Az: 000-0002-01/1316#1710/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 393/2
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, den Projektbeschluss in Abstimmung mit der Dachgesellschaft Regionalpark RheinMain so zu überarbeiten, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei soll der bisher vorgesehene Kostenrahmen nicht überschritten werden.
1. Für den zu gestaltenden Platz östlich des Rumpenheimer Schlossparks
(Punkt b in der Begründung) wird eine neue Bezeichnung gefunden.
2. Bei der Platzgestaltung wird die Erhöhung soweit reduziert, dass
baurechtlich die Notwendigkeit von Geländern entfällt.
3. Bei der Platzgestaltung wird generell auf weitere Geländer verzichtet.
4. Auf dem Platz sollen Bänke zum Rasten aufgestellt werden.
5. Es sollen Fahrradständer aufgestellt werden.
6. Es soll eine Hinweistafel oder Stele aufgestellt werden, die zur
Regionalparkroute und dem Schlosspark informiert.
7. Wenn möglich, soll die Böschung zum Main hin begrünt werden.
Außerdem wird am östlichen Eingang zum Schlosspark (Punkt a) in der Begründung des Ursprungsantrages) die angeregte Ausführung der Eingangssäulen in Sandstein umgesetzt. Die hierfür nötigen Mittel in Höhe von 10.000,-€ sind bereitzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 393/2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, den Projektbeschluss in Abstimmung mit der Dachgesellschaft Regionalpark RheinMain so zu überarbeiten, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei soll der bisher vorgesehene Kostenrahmen nicht überschritten werden.
1. Für den zu gestaltenden Platz östlich des Rumpenheimer Schlossparks (Punkt b
in der Begründung) wird eine neue Bezeichnung gefunden.
2. Bei der Platzgestaltung wird die Erhöhung soweit reduziert, dass baurechtlich die
Notwendigkeit von Geländern entfällt.
3. Bei der Platzgestaltung wird generell auf weitere Geländer verzichtet.
4. Auf dem Platz sollen Bänke zum Rasten aufgestellt werden.
5. Es sollen Fahrradständer aufgestellt werden.
6. Es soll eine Hinweistafel oder Stele aufgestellt werden, die zur Regionalparkroute
und dem Schlosspark informiert.
7. Wenn möglich, soll die Böschung zum Main hin begrünt werden.
Außerdem wird am östlichen Eingang zum Schlosspark (Punkt a) in der Begründung des Ursprungsantrages) die angeregte Ausführung der Eingangssäulen in Sandstein umgesetzt. Die hierfür nötigen Mittel in Höhe von 10.000,-€ sind bereitzustellen.
DS I (A) 393/1
Durch Annahme der DS I (A) 393/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 393/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Begründung der Vorlage angeregte Ausführung der Eingangssäulen in Sandstein wird umgesetzt.
Die hierfür nötigen Mittel in Höhe von 10.000,-- Euro werden aus Haushaltsausgaberesten bereitgestellt.
DS I (A) 393
Durch Annahme der DS I (A) 393/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 393
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Herstellung des Einganges zum Rumpenheimer Schlosspark, Platzgestaltung
Mainufer / Mainuferdamm östl. Rumpenheimer Schlosspark nach der vom
Ingenieurbüro Rademacher, Bad Soden am Taunus, erstellten und vom
Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
155.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
63000.96550 „Grünring vom Main zum Main“ SK 09520000, Projekt
601120000000 Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsplan 2007 und früher: 20.000,00 €
Haushaltsplan 2008: 10.000,00 €
Haushaltsplan 2009: 125.000,00 €
Gesamt: 155.000,00 €
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschuß (FAG): 35.000,00 €
Dachgesellschaft Regionalpark: 35.000,00 €
Kreditmarktmittel: 85.000,00 €
Gesamt: 155.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
von 12.953,40 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften
Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 4.631,90 €/pa.
Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
„Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003, Produkt 13.01.01,
in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.03.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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